Künftig neun der 14 Verfassungsrichter auf ÖVP- oder FPÖ-Ticket

Brigitte Bierlein folgt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger
Brigitte Bierlein wird VfGH-Präsidentin, Christoph Grabenwarter ab 2020 ihr Nachfolger, Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter kommt neu in den VfGH.

Beim Ministerrat standen am Mittwoch das neue "Sicherheitspaket" sowie die Bestellung neuer Uni-Räte im Mittelpunkt. Wichtigster Programmpunkt war aber die Einigung bei der Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs.

Künftig neun der 14 Verfassungsrichter auf ÖVP- oder FPÖ-Ticket
ABD0097_20180221 - WIEN - ÖSTERREICH: ++ ARCHIVBILD ++ ZU APA0146 VOM 21.2.2018 - Brigitte Bierlein am Dienstag, 15. Juni 2010, vor Beginn der öffentlichen VfGH-Verhandlung "Schifffahrtsgesetz - Erteilung von Konzessionen" in Wien. Brigitte Bierlein wird Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). (ARCHIVBILD VOM 15.6.2010) - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Die bisherige VizepräsidentinBrigitte Bierlein soll demnach wie erwartet Nachfolgerin von Präsident Gerhart Holzinger werden. Auch weitere Nachbesetzungen sollen abgestimmt werden: Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter ( ÖVP) wird - wie ebenfalls bereitsberichtet - Verfassungsrichter. Fachlich unumstritten, hatte schon die kolportierte Bestellung Brandstetters - zuletzt ja Justizminister in der rot-schwarzen Koalition - für Kritik gesorgt (mehr dazu hier).

Grabenwarter soll 2020 VfGH-Präsident werden

Nachfolger von Bierlein als Vizepräsident wird der Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter. Er soll Bierlein 2020 nach ihrer Pensionierung auch als Präsident folgen.

Künftig neun der 14 Verfassungsrichter auf ÖVP- oder FPÖ-Ticket
ABD0099_20180221 - WIEN - ÖSTERREICH: ++ ARCHIVBILD ++ ZU APA0146 VOM 21.2.2018 - Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter anl. eines Fototermines am Mittwoch, 15. Juni 2011, in Wien. Brigitte Bierlein wird Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Ihr Nachfolger als Vizepräsident wird der Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter. (ARCHIVBILD VOM 15.6.2011) - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Bis Dienstagabend haben die Regierungsverhandlungen über die neuen Postenbesetzungen im VfGH angedauert. Ursprünglich war eine Verschiebung der Entscheidung um eine weitere Woche angekündigt worden. Nun wird das Regierungspaket für den VfGH doch vom Ministerrat beschlossen. Zwei weitere freie Richterposten am Höchstgericht werden vom Parlament bestellt. Dafür halten Nationalrat und Bundesrat noch Hearings ab.

Der Verfassungssprecher der Liste Pilz, Alfred Noll, kündigte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch an, diese boykottieren zu wollen. Denn dass - wie medial kolportiert - die Nachbesetzung längst von den Regierungsparteien "akkordiert worden ist", schaffe "ganz schlechte Voraussetzungen" und sei "eine Herabwürdigung aller Bewerber", die zwei Hearings "reine Showveranstaltungen" und "reine Farce", sagte Noll.

Breite Mehrheit

Insgesamt sind künftig neun der 14 Verfassungsrichter auf einem ÖVP- oder FPÖ-Ticket. Sechs aktuelle und einen neues VfGH-Mitglied (Wolfgang Brandstetter) hat die ÖVP nominiert, die FPÖ hat das Vorschlagsrecht für zwei Nachrücker. Als relativ fix für FPÖ-Ticket gilt wie berichtet Andreas Hauer, für den zweiten freiheitlichen Platz gelten Michael Rami und Michael Rohregger als Favoriten. Wie andere Kandidaten müssen sie am kommenden Freitag bzw. Dienstag durch ein parlamentarisches Hearing.

Künftig neun der 14 Verfassungsrichter auf ÖVP- oder FPÖ-Ticket
ABD0119_20180221 - WIEN - ÖSTERREICH: vlnr.: Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 21. Februar 2018, in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Neue Online-Überwachung

Worum es in dem "Sicherheitspaket" gehen dürfte, ist dem Regierungsprogramm zu entnehmen. Demnach sollen "die Lücken bei der Überwachung internetbasierter Kommunikation geschlossen werden". Als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung dürfte hier die anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen kommen (mehr zum neuen Sicherheitspaket lesen Sie hier).

Regierung fixiert wichtige Posten-Bestellung

Mit den aktuellen Nachbesetzungen für Präsident Gerhart Holzinger und zwei Verfassungsrichter ist künftig die klare Mehrheit der 14 VfGH-Mitglieder eher dem konservativen bzw. rechten Flügel zuzurechnen. Sechs aktuelle und einen neues VfGH-Mitglied ( Wolfgang Brandstetter) hat die ÖVP nominiert, die FPÖ hat das Vorschlagsrecht für zwei Nachrücker. Die Zusammensetzung wird sich in absehbarer Zeit nicht groß ändern.

In den nächsten zehn Jahren stehen nur drei Nachbesetzungen an: Die neue Präsidentin Brigitte Bierlein muss Ende 2019 mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension gehen. Als ihr Nachfolger hat sich Christoph Grabenwarter - der jetzt zum Vizepräsidenten aufrückt - in Stellung gebracht. Wird er dann tatsächlich bestellt, kommt der aktuell mit 51 Jahren jüngste Verfassungsrichter zum Zug. Er könnte den VfGH 16 Jahre lang führen, bis 2036.

Grabenwarter kam auf einem ÖVP-Ticket in den VfGH, Bierlein wurde 2003 von der schwarz-blauen Regierung als Vizepräsidentin nominiert; ihre jetzige Beförderung zur Präsidentin soll auf dringenden Wunsch der FPÖ erfolgt sein.

Ein SPÖ-Ticket wird Ende 2025 frei, wenn die aktuell zweitälteste Verfassungsrichterin, Claudia Kahr, in Pension geht. Wer dann zum Zug kommt hängt vom Ausgang der nächsten Nationalratswahl ab, die spätestens im Herbst 2022 zu schlagen ist. Kurz nach der turnusmäßig übernächsten Wahl, Ende 2027, muss eine jetzt von der ÖVP vorgeschlagener neuer Verfassungsrichter wieder ausscheiden: Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ist dann 70.

Zwei Jahre später, 2029, startet allerdings eine Verjüngungswelle: Zwischen 2029 bis 2032 sind sechs (der derzeit bekannten zwölf) VfGH-Mitglieder pensionsreif. Dass sich am Gerichtshof lange Zeit - von vorzeitigem Ausscheiden etwa wegen Erkrankung abgesehen - personell wenig ändert, liegt daran, dass in den vergangenen zehn Jahren acht der 14 VfGH-Mitglieder neu angelobt wurden, jetzt kommen noch drei weitere Neue dazu.

Denn mit Jahresende 2017 gingen (der von SPÖ und ÖVP gemeinsam vorgeschlagene) Präsident Holzinger, Eleonore Berchtold-Ostermann (ÖVP-Ticket) und Rudolf Müller (SPÖ-Ticket) in den Ruhestand. Die SPÖ, jetzt in Opposition, kam bei den Nachbesetzungen nicht mehr zum Zug. Stattdessen darf die FPÖ gleich zwei Verfassungsrichter nominieren. Als Favoriten dafür werden der Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer und der Rechtsanwalt Michael Rami genannt. Sie werden formal vom Nationalrat und vom Bundesrat (nach Hearings diese und nächste Woche) vorgeschlagen. Der bisher einzige Verfassungsrichter auf einem FPÖ-Ticket war Herbert Haller, von 2003 bis 2010.

Verfassungsrichter werden ohne Befristung bestellt, sie können nur durch eine Entscheidung des VfGH selbst abgesetzt werden. Ihr Amt endet mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren.

Offiziell werden die 14 Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder des VfGH freilich nicht von den Parteien, sondern von der Bundesregierung (Präsident, Vizepräsident, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder), Nationalrat und Bundesrat (sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder) dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. Dies ist im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.

In der Realität der Koalitionsregierungen wird das Vorschlagsrecht aber unter den Regierungsparteien aufgeteilt. Immer wieder gestehen VfGH-Mitglieder die Nähe zu einer Partei offen ein. Mit der Aufnahme in das Höchstgericht gehen die Verfassungsrichter aber in der Regel auf Distanz zur Politik, der frühere Präsident Karl Korinek trat z.B. mit der Ernennung aus der Partei aus.

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