Regierung: Kopftuchverbot in Schulen auch ohne Opposition

Regierung: Kopftuchverbot in Schulen auch ohne Opposition
Für die Volksschule reicht laut Regierung ein einfachgesetzlicher Beschluss. Bei den Kindergärten liegt der Fall anders.

Das von ÖVP und FPÖ geplante Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten könnte auch ohne Zustimmung der Opposition umgesetzt werden. Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- bzw. Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament möglich, die Regierung kann daher ein Verbot in der Schule aus eigener Kraft umsetzen, so die rechtliche Einschätzung der Bundesregierung.

Etwas anders ist die Situation bei einem Kopftuchverbot in Kindergärten: Ein Verbot im Kindergarten ist nicht einfachgesetzlich möglich, da dieses die Bundesländer betrifft. Eine solche Regelung geht entweder über eine 15a-Vereinbarung mit allen Bundesländern oder mit Verfassungsmehrheit im Parlament. Für eine solche Verfassungsmehrheit bräuchten ÖVP und FPÖ jedenfalls die Zustimmung von SPÖ oder NEOS.

Experten erwarten Rechtsstreit

Das Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien soll bis zum Beginn der Sommerferien ausgearbeitet sein. Erste Verfassungsrechtexperten äußern in diesem Zusammenhang rechtliche Bedenken gegen ein Kopftuchverbot, da es sich um einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit handeln könnte. Etliche Klagen werden erwartet. Das Kopftuchverbot könnte damit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und danach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg landen.

Die Regierung hält dem entgegen, dass es ihr nicht um Religion oder religiöse Symbole gehe, sondern um die Gleichbehandlung von Mann und Frau beziehungsweise Buben und Mädchen. Das Kopftuch sei nämlich vor allem ein Symbol der Unterordnung muslimischer Frauen, so die Regierungslinie.

Frauenorden gegen staatliche Einmischung

Die Präsidentin der katholischen Frauenorden Österreichs kritisiert das geplante Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen scharf. "Ich bin dagegen, dass sich der Staat hier einmischt", sagte Schwester Beatrix Mayrhofer. Sie stellt sich die Frage, was eine solche Maßnahme für andere Religionsgemeinschaften bedeuten würde.

Der Staat solle respektieren, welche Bekleidungsvorschriften in den unterschiedlichen Religionen existieren, meinte Mayrhofer grundsätzlich. Sollte eine Lebensform nicht der Würde des Menschen entsprechen, könne man auch darauf hinweisen, denn: "Das geht sicher nicht, dass man kleine Kinder so einwickelt." Für die Ordensvertreterin wäre es aber sinnvoller, das Gespräch mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) zu suchen.

Mayrhofer stellt sich nun die Frage: "Was hat das für Grenzen für die anderen Religionen?" Der - provokant gemeinte - Vorschlag der Ordensschwester und Schulleiterin: Die politisch Verantwortlichen sollten persönlich eine Wiener Volksschule besuchen und den Mädchen selbst das Kopftuch abnehmen.

Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten

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