Neue bundesweite Trinkgeldpauschale tritt ab 2026 in Kraft

Mehrere Euromünzen liegen zusammen mit einem Kassenbon unter dem Fuß eines Weinglases auf einem Holztisch.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde heute, am Mittwoch, im Ministerrat beschlossen.

Zusammenfassung

  • Regierung beschließt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale ab 2026.
  • Anpassungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsvertragsrecht schaffen Rechtssicherheit.
  • Sozialpartner und Krankenversicherungsträger müssen künftige Pauschalierungsverordnungen gemeinsam beschließen.

Die je nach Bundesland anders geregelte Trinkgeldpauschale in der Gastronomie ließ die Wogen in der öffentlichen Debatte heuer im Sommer hochgehen. Nun kommt eine bundesweit einheitliche Regelung. 

Der entsprechende Gesetzesentwurf ist heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossen worden. Die Regierung schafft einen österreichweit einheitlichen Rechtsrahmen, der den Sozialpartnern als Orientierung dient. Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen und 2026 in Kraft treten.

Anpassung der Gesetze

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz werden diesbezüglich angepasst, wie aus der Regierungsvorlage im Ministerrat hervorgeht. 

Für künftige bundeseinheitliche Pauschalierungsverordnungen sei - eine sozialpartnerschaftliche Einigung vorausgesetzt - ein gesonderter Beschluss durch die Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger notwendig.

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