Reform des Strafvollzugs: Personalvertreter fordern mehr

Justizminister Josef Moser (ÖVP) will die überbelegten Gefängnisse entlasten und unter anderem die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausweitung der elektronischen Fußfessel angehen. Bisher können Häftlinge erst ab einer Reststrafe von einem Jahr in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Künftig soll diese Frist auf zwei Jahre verdoppelt werden, wie Minister Moser am Wochenende in der "Wiener Zeitung" sagte. Der Vorsitzende der Justizwachegewerkschaft, Albin Simma, zeigt sich zufrieden mit der geplanten Novelle. Sieht aber auch noch offene Forderungen der Personalvertreter.
Derzeit sind 437 Personen mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest. Laut Simma könnte sich diese Zahl mit der geplanten Ausweitung verdoppeln. Ob es durch die Maßnahmen zur Entlastung der Justizwache kommt, werde man sehen, sagt der Christgewerkschafter im Ö1-Morgenjournal.
Simma hat noch weitere Forderungen
Für eine Entlastung in den Gefängnissen brauche es aber noch andere Maßnahmen. Für Simma sollte auch die Möglichkeit bestehen, eine Haftstrafe im Heimatland zu verbüßen.
Außerdem gebe es offene Forderungen zum Umgang mit Dschihadisten und Gefährdern. So seien Hochsicherheitsabteilungen gefordert und die Möglichkeit diese Gefährdungsgruppe von anderen Insassen zu trennen: „Da muss noch was geschehen,“ sagt Simma auf Ö1.
Zudem brauche es mehr Geld für bauliche Maßnahmen.
Moser will Gefängnisse entlasten
Moser erwartet sich von der geplanten Novelle des Strafvollzugsgesetzes eine Entlastung der mit 9.000 Häftlingen überbelegten Gefängnisse. Außerdem will er eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von "Bodycams" durch die Justizwache schaffen. Nicht genutzt werden soll die elektronische Fußfessel bei Häftlingen, die wegen Gewalt- oder Sexualverbrechen einsitzen. Die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests besteht seit September 2010. Derzeit tragen 437 Häftlinge eine Fußfessel.
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