Rechtsextremer Security: "In Zukunft kein Fremdpersonal mehr"

Rechtsextremer Security: "In Zukunft kein Fremdpersonal mehr"
Krainer (SPÖ) ist gegen die Privatisierung von öffentlichen Sicherheitsaufgaben. Auch Jenewein (FPÖ) fordert Aufklärung.

ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon hat sich am Samstag über Medienberichte entsetzt gezeigt, wonach ein rechtsextremer Security mit Kontakt zum Neonazi Gottfried Küssel im BVT-U-Ausschuss gearbeitet hat. Es müsse das System der Sicherheitsüberprüfung hinterfragt werden, meinte Amon. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sprach sich gegen die Privatisierung von öffentlichen Sicherheitsaufgaben aus.

"Personen mit rechtsradikaler Gesinnung und Kontakt zu verurteilten Wiederbetätigern haben in sensiblen Bereichen des Parlaments nichts verloren", betonte Amon in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

SPÖ und FPÖ verlangen volle Aufklärung

Für die SPÖ verlangte Krainer in einer Aussendung volle Aufklärung und forderte eine Überprüfung des politischen Netzwerks und der Kontakte des Mitarbeiters der Firma. Es sei auch aufzuklären, ob es überhaupt ein Zufall war, dass ausgerechnet dieser Mitarbeiter gerade für den BVT-Ausschuss eingesetzt wurde. Grundsätzlich zeige der skandalöse Vorfall, dass die Privatisierung von öffentlichen Sicherheitsaufgaben der falsche Weg sei, befand Krainer. "Es muss klar sein, dass in solch hochsensiblen Bereichen der öffentlichen Sicherheit - wie es der BVT-Untersuchungsausschuss ist - in Zukunft kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf."

FPÖ-Fraktionsführer Hans-Jörg Jenewein forderte auch volle Aufklärung und sah dabei die Parlamentsdirektion und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Zug. Er wolle wissen, wie lange der Mann schon im Parlament tätig war, seit wann er im U-Ausschuss eingesetzt wurde und zu welchen Räumlichkeiten und Informationen er Zutritt hatte. Zudem interessiert Jenewein der konkrete Vertrag mit der externen Sicherheitsfirma und ob im Parlament noch weitere Mitarbeiter beschäftigt seien, die nicht im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes sicherheitsüberprüft wurden.

Kommentare