Rauch: "Maskentragen verstößt nicht gegen Vermummungsverbot!"

Rauch: "Maskentragen verstößt nicht gegen Vermummungsverbot!"
Gesundheitsminister reagiert auf Medienberichte. Das Innenministerium arbeite an einer Lösung.

Der Falter wies am Mittwoch in seinem Morgen-Newsletter auf eine rechtliche Feinheit hin: Streng genommen gilt seit dem 1. März auch in Wiener Öffis wieder das Vermummungsverbot. Zur Erinnerung: Die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung hat 2017 das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) umgesetzt. Wer in der Öffentlichkeit "seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände" verhüllt, dem droht eine Strafe von 150 Euro.

Das Gesetz - salopp auch Burka-Verbot genannt - sollte primär verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern. Sanktioniert wurde es aber nur in wenigen, meist kuriosen Fällen. Die Maskenpflicht während der Pandemie hat es dann vorerst obsolet gemacht.

Die ist mit Ende Februar auch in ganz Wien außer Kraft getreten. Das heißt: Streng genommen kann die Polizei Vermummte nun wieder österreichweit bestrafen. Oder?

Rauch reagiert

Das Tragen einer Maske ist rechtlich zwar "aus medizinischen Gründen" erlaubt. Dafür verlangte die Polizei vor der Pandemie allerdings ein Attest. Und aktuell? Das Innenministerium (BMI) ließ am Mittwoch auf KURIER-Nachfrage einen gewissen Spielraum: "Bei der Anwendung des AGesVG wird die Polizei, vor allem in den nächsten Monaten, verhältnismäßig einschreiten."

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) reagierte zwei Tage später via Twitter: "Maskentragen stellt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar! Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet."

"Förderung der Integration"

Das BMI betonte zuvor am Mittwoch: Mit dem Gesundheitsministerium erfolge eine Abstimmung "ob und in welcher Form zukünftig Warnpflichten oder eine Empfehlung für die Maskenpflicht veröffentlicht werden". Diese Empfehlungen müsse die Polizei dann beachten, wenn sie einschreite. Innerhalb der Polizei werde es dazu noch einheitliche Vorgaben geben.

"Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor", hieß es am Mittwoch vom BMI. Wie kann man ohne Attest glaubhaft machen, dass man gesundheitliche Probleme hat? Das lässt das BMI offen.

Ziel und der Zweck des Anti-Verhüllungsverbotes sei die Förderung der Integration, so das BMI: "Dies sollte beim Einschreiten im Vordergrund stehen, aber das Gut der Gesundheit nicht in den Hintergrund drängen."

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