Raser verlieren künftig nicht nur Schein, sondern Auto
"Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg", sagt die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler anlässlich des beschlossenen Anti-Raser-Pakets nach dem Ministerrat, das nun im Parlament behandelt werden wird.
Ab März 2024 gibt es härtere Strafen
Nach dem Parlamentsbeschluss werden ab März 2024 Schnellfahrer härter als bisher bestraft – und zwar bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
Sollten Menschen "völlig unbelehrbar" und immer wieder mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sein, dann kann es nach der Beschlagnahme am Verfahrensende zur dauerhaften Abnahme des Fahrzeuges und zur Versteigerung kommen.
Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschreitet oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h, bei dem kann das "Verfallsverfahren" auch schon beim ersten Mal eingeleitet werden.
Was passiert, wenn der Raser nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist?
Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch den Eigentümer: Er darf das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.
Gilt die Regelung auch für ausländische Lenker?
Laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeige die Erfahrung der Polizei, dass es sich meist um das eigene Auto handle. Gefragt, ob die Regelung auch ausländische Lenker, etwa auf der Durchreise, betreffe, verweist Gewessler auf die EU-Gleichbehandlung. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h inner- bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist das eine Ermessensentscheidung.
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