Der Satz war unmissverständlich und klar: „Es gibt keinen Geheimplan.“
Er kam von Gesundheitsminister Johannes Rauch, und der sah sich am Dienstag genötigt, genau diese Klarstellung zu treffen bzw. mit einem Gerücht „aufzuräumen“. Die Krone hatte spekuliert, dass das Ministerium klammheimliche Pläne schmiedet, die Absonderungs- bzw. Quarantäne-Regel zu ändern.
Wahr ist, dass die nach wie vor milderen Corona-Verläufe bei Omikron Grund dafür sind, dass die Absonderungsregeln möglicherweise geändert werden.
Allerdings sei dies nicht ad hoc der Fall, sondern schon länger. „Wir bereiten uns seit Monaten auf den Herbst vor. Und Teil dieser Vorbereitungen ist zu prüfen, wie wir mit der Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen umgehen.“
Kurzfristig soll und wird jedenfalls alles beim Alten bleiben. Man wolle nicht aus der Hüfte schießen, sagt Rauch. „Und wir wollen auch keinen nationalen Alleingang in dieser Frage unternehmen, sondern schauen, wie es die anderen machen.“
Der zweite Teil dieses Satzes ist durchaus wichtig.
Denn tatsächlich beschäftigt die Bundesregierung bei den Quarantänen immer stärker eine Frage. Sie lautet: Ist es denkbar, dass große Konzerne und Unternehmen ihre Mitarbeiter aus Österreich ab- und in anderen EU-Staaten wie Deutschland ansiedeln bzw. -melden, wenn Österreich bei der Frage der Quarantäne im Verhältnis zu Rest-Europa zu streng agiert?
Was passiert etwa, wenn Österreich an strengen Quarantäne-Regeln festhält, während anderswo auch Kontaktpersonen und vielleicht sogar Infizierte ins Büro gehen dürfen?
Erst am 15. Juni ist das Epidemiegesetz im Nationalrat geändert worden. Und diese Novelle brachte eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister. Einer der wesentlichen Punkte: Der Minister kann als Alternative zur individuellen und kompletten Absonderung auch nur Verkehrsbeschränkungen verordnen.
SMS-Info
Ein Vorteil der Novelle ist: Nicht für jede Kontaktperson muss ein behördlicher Bescheid erstellt werden, Betroffene könnten auch via SMS darüber informiert werden. Dezidiert nicht erfasst ist von der Novelle die Möglichkeit, dass Infizierte bzw. Corona-Kranke anstatt einer Quarantäne künftig nur Verkehrsbeschränkungen zu erleiden hätten.
Letztlich hängt die Frage, wie mit der Quarantäne verfahren wird, immer an der dominanten Virus-Variante bzw. der Zahl der Erkrankten und der Belastung des Gesundheitssystems.
Im Ministerium geht man davon aus, dass noch im Juli der „Varianten-Management-Plan“ fertig ist, in dem die Szenarien für den Herbst enthalten sind.
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