Privatisierung durch die Hintertür? Neuer Aufreger bei AUVA

Die Gewerkschaft ruft zu Versammlungen auf
Betriebsrats-Chef Erik Lenz will Vorgehen der Regierung "nicht kampflos hinnehmen".

Der Regierungs-Plan bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, kurz AUVA, über Spitäler und Rehab-Zentren eine eigene Betriebs GmbH zu stülpen, hat die Gewerkschaft auf den Plan gerufen. Sie fürchtet über dieses Vehikel eine Privatisierung durch die Hintertür.

Außerdem: Für neu eintretende Ärzte oder Pfleger könnte in dieser Betriebs GmbH ein schlechterer Kollektivvertrag zur Anwendung kommen. Betriebsrats-Chef Erik Lenz will „das nicht kampflos hinnehmen, wie er zum KURIER sagte.

Die Aufregung ist auch deshalb groß, weil am Dienstag der AUVA-Vorstand zusammen kommt, um das heiß diskutierte 430-Millionen-Euro-Sparpaket zu beschließen. Die Betriebs GmbH soll nach derzeitigem Stand ein Teil davon sein.

Die offizielle Lesart ist: Die Betreibergesellschaft soll der besseren Organisation und  Steuerung der sieben Unfallspitäler und vier Rehab-Zentren der AUVA dienen. Eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums oder einer Regierungspartei gibt es dazu vorerst nicht.

Die zuständige Ministerin, Beate Hartinger-Klein ( FPÖ), hat bisher aber stets betont, dass es zu keinen Privatisierungen bei der AUVA kommen werde.

Kritik von Zangerl

Im Vorfeld der AUVA-Vorstandssitzung am kommenden Dienstag (21. August) kam auch Ablehnung vom Tiroler Arbeiterkammer-Präsidenten Erwin Zangerl. "Man kann nicht am System sparen, ohne bei den Menschen zu kürzen, egal, wie sehr die PR-Maschinerie der Regierung dies auch beteuern mag", warnte Zangerl am Freitag in einer Aussendung vor diesem - wie er meinte - stümperhaften Vorgehen: "Letztlich wird nur von einer Tasche in die andere umgeschichtet, denn jede Entlastung muss von jemand anderem bezahlt werden."

Wegen der geplanten Umschichtungen zugunsten der AUVA prophezeite Zangerl enorme Finanzierungsprobleme für die anderen Spitäler. Andererseits könnte genau diese bisherige Pauschalzahlung für Unfallpatienten in Landesspitälern und bei niedergelassenen Ärzten verfassungswidrig sein. Wie der "Standard" berichtete, soll seit 2014 ein entsprechendes AUVA-internes Gutachten vorliegen

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