"Po-Grapschen" kommt nicht ins Gesetz

Ein unerwünschter Griff auf den Hintern - das sollte in Österreich nicht mehr als Kavaliersdelikt durchgehen können. Doch das "Po-Grapschen" wird auch künftig nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Die Regierungsvorlage für die schon länger geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht soll kommende Woche ohne das entsprechende neue Delikt beschlossen werden. Die ÖVP hat sich damit gegen die SPÖ durchgesetzt, die auf eine Verankerung von solchen sexuellen Belästigungen gedrängt hatte. Aus dem Büro von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hieß es dazu, man habe die Novelle nicht als Ganzes gefährden wollen. "Das war nicht zu machen, auch wenn es aus Sicht der Frauen wünschenswert gewesen wäre", sagte eine Sprecherin Heinisch-Hoseks zur APA. Es handle sich um eine "umfassende Novelle mit wesentlichen Punkten. Diese als Ganzes zu gefährden, war für uns keine Option".
Uneins
Abgeblitzt ist sie aber mit der Forderung, sexuelle Belästigung als strafrechtliches Delikt festzuschreiben. Karl hatte sich vehement dagegen gewehrt und wiederholt darauf hingewiesen, dass es ausreichend Handhabe im Verwaltungsstrafrecht bzw. zivilrechtlich gebe. Von Experten sieht sie sich in dieser Einschätzung bestätigt. Allerdings waren auch in ihrer eigenen Partei nicht alle dieser Meinung, so hatte sich VP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm für eine strafrechtliche Verankerung ausgesprochen, und auch vom niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll war der Ruf nach "entsprechenden Schritten" gekommen.
Der Ministerrat soll die Regierungsvorlage kommenden Dienstag beschließen, eine Behandlung im Justizausschuss ist für 29. Mai geplant. In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit 1. Juli 2013, so der Fahrplan des Justizministeriums.
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