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Pilnacek-Verfahren: „Wir hätten kaum etwas richtig machen können“

Die Behördenleiterin und eine Staatsanwältin sollen zu den Ermittlungen in der Causa Pilnacek Auskunft geben.
KONSTITUIERENDE SITZUNG DES U-AUSSCHUSSES ZUR CAUSA PILNACEK

Die Abgeordneten im Pilnacek-Untersuchungsausschuss nehmen heute die Staatsanwaltschaft Krems ins Visier. Zunächst ist Susanne Waidecker, Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, geladen. Die Staatsanwaltschaft Krems war ab dem Auffinden der Leiche Pilnaceks im Oktober 2023 in Rossatz in zentraler Funktion. Nach Waidecker wird dann noch die fallführende Staatsanwältin der Behörde als Auskunftsperson geladen. 

Waidecker sagte in ihrer Befragung mehrfach, dass die Staatsanwaltschaft nicht alle Details und Abläufe eines Todesfalls zu ermitteln habe, sondern nur auf das Fremdverschulden, also zB einen möglichen Mord oder Totschlag, zu achten habe. Da dies im Falle von Christian Pilnacek ausgeschlossen wurde, sei beispielsweise auch das Mobiltelefon des verstorbenen Sektionschefs nie ein Beweismittel gewesen - es habe schlichtweg keinen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung gegeben.

Der KURIER berichtet wieder live, hier geht‘s zum Ticker:

LIVE

Pilnacek-U-Ausschuss, Tag 16

  • |Christian Böhmer

    Wir sagen Adieu

    Andreas Hanger (ÖVP) will jetzt keine Frage mehr stellen, er referiert lediglich die Fakten - bzw.  wie er sie sieht. Wir nutzen diesen Moment, verabschieden uns aus dem Live-Ticker und danken für das Interesse. Der Ausschuss pausiert jetzt bis 17. Juni. Wir sind dann wieder für Sie da. Bis dahin: Machen Sie‘s gut!

  • |Christian Böhmer

    Dümmer als die Ministerin erlaubt

    Schilchegger fragt zur Klage gegen Peter Pilz. Waidecker dazu: „Es wird immer nur die Hälfte dessen berichtet, was passiert ist.“ Ihre Mitarbeiterin sei von Pilz als „dümmer als die Ministerin erlaubt“, „patschert“ und Ähnliches mehr bezeichnet worden. Sie habe als Chefin der Staatsanwaltschaft eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterin und habe deshalb die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Da gebe es keinen Spielraum, sagt sie. Die Oberstaatsanwaltschaft sei auch der Ansicht gewesen, dass der Tatbestand der öffentlichen Beleidigung einer Behörde erfüllt war - deshalb habe man gegen Peter Pilz ein Verfahren eröffnet. 

  • |Christian Böhmer

    Tennisschuhe

    Schilchegger hinterfragt, ob am Fundort alles getan wurde, um die Sachlage zu klären. Waidecker stellt die Gegenfrage: Sie weiß nicht, was nicht passiert sein soll. Man habe ja die Einstiegsstelle Pilnaceks ins Wasser gefunden. So seien die Spuren der Tennisschuhe gefunden und dokumentiert und mit den an der Leiche gefundenen Schuhen verglichen. All das sei in der Tatort-Mappe.

  • |Christian Böhmer

    Ergebnisoffen

    Michael Schilchegger von der FPÖ fragt, ob die Todesumstände „ergebnisoffen“ erhoben wurden. Auf Mord habe man nicht hin ermittelt,  antwortet Waidecker sinngemäß. Aber: „Diesen Verdacht gab es einfach nicht.“ Und schließlich habe man auch noch eine Abschiedsnachricht an den Bekannten W. gesehen, die zum Gesamteindruck passte.

  • |Christian Böhmer

    Geschäftsordnungsdebatte

    Der Ausschuss diskutiert jetzt gerade über die Art und Weise, wie mit den Auskunftspersonen gesprochen wird. Die ÖVP-Fraktion sieht die Wertschätzung in Gefahr, die Verfahrensrichterin und auch der Vorsitzende sehen derzeit noch kein Problem oder die Würde des Hauses gefährdet.

  • |Christian Böhmer

    Fortsetzung mit Tomaselli

    Die Sitzung läuft, Nina Tomaselli (Grüne) fragt gerade. Norbert Nemeth, der heute Walter Rosenkranz im Vorsitz vertritt, unterbricht kurz: Die Befragungszeit beträgt schon mehr als drei Stunden. Nach längstens vier Stunden muss der Ausschuss die Befragung einer Auskunftsperson beenden.

  • |Christian Böhmer

    Pause

    Die Sitzung wird bis 14:30 Uhr unterbrochen, wir melden uns bald wieder!

  • |Christian Böhmer

    Kein schöner Beruf

    Waidecker erlaubt sich jetzt ein paar kritische Anmerkungen. Sie erstaunt, dass man so viele Jahre danach noch die theoretische Frage durchgehe, ob das Handy ein Beweismittel gewesen sein hätte müssen. „Für uns war es das nicht“ - und das hätten ja auch alle Erhebungen und Fakten ergeben. Waidecker verweist darauf, wie schwierig und komplex die Arbeit der Polizei bei Suiziden ist. „Viele haben keine Vorstellung, was es bedeutet, wenn man jemanden abschneiden muss oder nach Wochen einen Alleinstehenden in der Wohnung findet. Das ist kein schöner Beruf.“

  • |Christian Böhmer

    Potenzielle Beweismittel

    Es ist gerade ein wenig kompliziert. Sophie Wotschke (Neos) ist überzeugt, dass die Frage, ob das Handy an die Witwe übergeben werden durfte, auch für die StA Krems relevant war - weil es ja ein „potenzielles Beweismittel“ war. Dem widerspricht die Leiterin vehement. Ihre Behörde habe nur klären müssen, ob Pilnacek mit  Fremdverschulden gestorben ist. Da es keinerlei Hinweise darauf gab, sei das Handy auch kein Beweismittel - und überhaupt kenne sie den Terminus „potenziell“ nicht. Davon getrennt müsse man das Verfahren gegen jene Polizisten sehen, die sich wegen Amtsmissbrauch vor der Justiz verantworten mussten. In diesem Fall sei das Handy von Relevant gewesen - aber dieses Verfahren hat nicht die StA Krems geführt. 

  • |Christian Böhmer

    Zwei Juristen, drei Meinungen

    Waidecker wird - wieder einmal - zur Sicherstellung des Handys befragt. Wäre diese rechtens gewesen? Waidecker sagt „zwei Juristen, drei Meinungen“. Sie habe damals keinen Anfangsverdacht gesehen, daher keine Rechtsgrundlage gehabt. Aber: Sie habe ihre Meinung in den letzten zwei Jahren geändert. Vermutlich hat sie das  auch aufgrund der medialen Aufarbeitung und des U-Ausschusses getan. 

  • |Christian Böhmer

    Was man am 20. alles nicht wusste

    Waidecker erinnert nun daran, was die einzige für sie zentrale Frage am 20. Oktober 2023 diese war: „Magister Pilnacek ist tot, hat es Fremdverschulden gegeben?“ All die anderen Dinge, also dass er ein Haus kaufen wollte, dass er Beratungsleistungen erbracht hat, etc. all das sei am 20. Oktober noch nicht bekannt und für die StA Krems auch nicht relevant gewesen. Für die Strafverfolger sei lediglich zur Debatte gestanden, ob der Tote durch die Hand anderer zu Tode gekommen ist. Für die meisten Angehörigen ist der Selbstmord eines Menschen ein unerwartetes Ereignis. „Man sieht‘s den Wenigsten an“, sagt sie mit Verweis auf 30 Jahre Berufserfahrung. Dass Vertraute bis zuletzt, sprich: auch am nämlichen Abend nicht mit einem Suizid gerechnet haben, erstaunt sie nicht. Waidecker:  “Er (Pilnacek, Anm.) wusste, dass er ein Gerichtsverfahren hat, was medial danach abgehen wird. Ich glaube nicht, dass man im Auto zur Freundin sagt: ,Fahren wir heim, dann bringe ich mich um.‘“

  • |Christian Böhmer

    Wir hätten kaum etwas richtig machen können

    Waidecker spekuliert nun, was passiert wäre, hätte die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei das Handy aufbewahrt. Dann wäre, sagt sie, wohl vermutet worden, dass illegal Daten abgesaugt werden hätten sollen. „Wir hätten kaum etwas richtig machen können.“ 

  • |Christian Böhmer

    99,9prozentiger Selbstmörder

    Katrin Auer von der SPÖ will wissen, warum das Handy nicht einfach behalten wurde. Waidecker erklärt, dass das der Stand des Wissens nicht hergegeben habe. „Wenn ich einen 99,9-prozentigen Selbstmörder habe, darf ich mir das Handy nicht holen.“ Das gelte aber nicht für andere Verfahren, die andere Staatsanwaltschaften geführt haben. Um beispielsweise politische Einflussnahmen oder anderes zu klären, hätte die Justiz sehr wohl das Mobiltelefon beschlagnahmen können, sagt Waidecker - aber das ist nie passiert. 

  • |Christian Böhmer

    Wasservergleich

    Waidecker verteidigt - einmal mehr - die Arbeit der Ermittler. Man habe selbstverständlich das Wasser der Donau mit dem in der Lunge verglichen. Daher sei - zusammen mit den ganzen Umständen (Geisterfahrt, Verhalten am Abend, zurückgelassene Gegenstände etc.) -  zulässig zu behaupten, dass es sich um einen Suizid durch Ertrinken gehandelt habe. „Die Polizei hat gut gearbeitet.“

  • |Christian Böhmer

    Hätte sie das Handy bekommen?

    Zum Handy sagt sie: „Wenn wir das nach der Obduktion gebraucht hätten, hätten wird dem Landeskriminalamt die Sicherstellung aufgetragen.“ Aber: Im konkreten Fall habe es keinen Anfangsverdacht gegeben. Warum wurden die Standortdaten (des Handys) nicht erhoben? „Das ist ein Instrument, das uns zeigt, mit wem jemand kommuniziert hat. Den Standort habe man aber nicht bestimmen müssen. „Wir wussten ja, wo das Handy ist.“ Und für die Erhebung der Rufdaten und Gespräche habe es keinen Grund gegeben. „Nur hineinzuschreiben ,Wir wollen das gerne wissen‘, das hätte kein Richter genehmigt. Es gab keinen Anfangsverdacht, das abzudecken.“ 

  • |Christian Böhmer

    Obduktion wäre jedenfalls passiert

    Andreas Hanger, ÖVP, fragt die Leiterin der StA nun, wie die Ärztin vor Ort zu dem Schluss kam, dass eine Obduktion hätte verhindert werden sollen. „Ich kann mir das nicht erklären.“ Kein Polizist hätte im vorliegenden Fall seinen Job riskiert, um so etwas zu tun. Vor allem aber hätte ein solcher Wunsch - von wem auch immer geäußert - nichts geändert. „Die Obduktion wäre nicht zu verhindern gewesen. Wir hätten die jedenfalls gemacht“, sagt Waidecker.

  • |Christian Böhmer

    0815-Fall

    Abgesehen davon, dass es sich um Christian Pilnacek gehandelt hat, bezeichnet die Leiterin der StA Krems die Causa als „0815-Fall“. Leider gebe es an der Donau und in ihrem Einzugsbereich viele Wasserleichen. „Nicht jede Wasserleiche wird obduziert, weil oft die Umstände völlig klar sind - man findet ein Auto und einen Abschiedsbrief oder es gibt eine Ankündigung am Telefon.“ Bei 2.000 Anzeigen im Jahr mit  bekannten Tätern sei es mit sechs Staatsanwälten notwendig, dass die Polizei - wie es das Gesetz vorsehe - allein ermittelt und der Staatsanwaltschaft Bericht erstattet. Im Falle Pilnaceks sei sogar die Mordgruppe des Landeskriminalamtes hinzugezogen worden. „Ich habe selten eine so schöne Dokumentation in einem Suizid-Akt gesehen. Der Bericht war ausführlich. Es wird immer gesagt, dass es schlampig war - das konnte mir niemand darlegen.“

  • |Christian Böhmer

    Warum Eisenstadt?

    FPÖ-Abgeordneter Schilchegger will wissen, wie sie die Übertragung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt empfunden hat. Dazu die Chefin der StA Krems: „Ich konnte die Übertragung nicht nachvollziehen.“ 

  • |Christian Böhmer

    Kurze Pause

    Die Befragung pausiert kurz. Wir melden uns gleich wieder.

  • |Christian Böhmer

    “Wir sind von Beginn an von einem Selbstmord ausgegangen“

    Man sei schon am Tag des Fundes der Leiche von Christian Pilnacek immer von einem Suizid ausgegangen, erklärt Waidecker in Übereinstimmung mit dem gestern gehörten Mord-Ermittler. Auch für sie waren die Indizien eindeutig: „Die Fußspuren, die Zigarettenpackung, eine völlig unverletzte Leiche, unbeschädigte Kleidung, die Vorgeschichte mit der Geisterfahrt, die Angaben von Frau Wurm, dass Magister Pilnacek aufgelöst war und alle Gegenstände im Haus abgelegt hat - und dann alleine fort ging.“ Wenn bei der Obduktion nur „der geringste Hinweis auf Fremdverschulden zutage getreten wäre, hätten wird erforderliche Schritte gesetzt - und Handy, Laptop, etc. gesichert“. Allerdings sei man „von Beginn an von einem Selbstmord ausgegangen“ - und dieser habe sich durch die Obduktion ja bewahrheitet.

  • |Christian Böhmer

    Pilnaceks Feinde

    Michael Schilchegger (FPÖ) ist an der Reihe. Er fragt, von welchen Feinden Pilnaceks die Staatsanwältin gesprochen hat. Diese Bemerkung hat die Chefin der StA Krems als Argument gebracht, warum eine Obduktion angeordnet wurde. Sie erklärt dazu, sie wisse nicht selbst von Feinden, sondern habe das in Medien gelesen.
  • |Christian Böhmer

    Wer ist Herrin des Verfahrens

    Nina Tomaselli von den Grünen bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft Krems in der Causa Pilnacek wenig bis gar nichts unternommen hat. Dem widerspricht die Behördenleiterin. „Wir sind die Herrin des Verfahrens!“ „Offenbar nicht“, antwortet die Grüne. „Sie bekommen einen Bericht und winken den ab oder nicht.“ Replik der Staatsanwältin: „Es geht nicht anders.“ Wenn sie der Polizei bei einer „Wirtshausschlägerei“ jeden Schritt anordnen müsse - von der Vernehmung der Zeugen bis hin zu Täter und Opfer - dann käme man nicht durch. „Wir sind eine Land-Staatsanwaltschaft“. Und diese dürfe man nicht mit der WKStA vergleichen, die ganz andere Anforderungen und Fälle zu erledigen habe. Oft ermittle die Kriminalpolizei ganze Fälle - und das sei gut so. Die Causen würden von der Polizei großteils „pfannenfertig“ serviert.

  • |Christian Böhmer

    Die Kopfwunde

    Waidecker erzählt nun von den Leichenfotos: Diese hätten eine blutende Verletzung am Kopf gezeigt. Allerdings sei aus der Tatsache klar gewesen, dass diese kleine, nicht sehr tiefe Wunde durch die Bergung mit einem Haken verursacht wurde - weil sie nach der Bergung noch geblutet hat.

  • |Christian Böhmer

    Überbordend

    Die StA-Chefin berichtet, dass sie am Todestag von der Polizei Informationen zum Auffinden der Leiche erbat. Eine Polizistin soll ihr gesagt haben, dass Journalisten am Fundort waren. In einem Dokument schreibt sie selbst von einem „überbordenden“ Interesse der Medien.

  • |Christian Böhmer

    „Pilnaceks Handy war kein Beweismittel“

    Die Chefin der StA Krems will „Irrtümer und Missverständnisse ausräumen“. Dazu gehört für sie, dass es explizit NICHT der Job der Staatsanwaltschaft ist, „alle Todesumstände zu klären. Sinngemäß sagt Waidecker, dass für die Justiz nur von Belang ist, ob jemand anderer am Tod beteiligt war oder nicht - das viel zitierte Fremdverschulden. „Für die Staatsanwaltschaft ist nicht relevant, ob es ein Unfall oder Suizid war“. Insofern waren für die Staatsanwaltschaft auch Werte wie Luft-, Wasser- oder Kerntemperatur nicht wichtig. „Das wäre vielleicht in einem Fernsehkrimi spannend.“

    Für die Staatsanwältin ist zudem zentral zu erwähnen, dass die Tatortarbeit „von ausgezeichneter Qualität“ war - was ja auch ihre vorgesetzten Dienststellen so gesehen hätten. „Die StA Krems hat 24 Berichte an die OStA Wien geschrieben. Es gab eine engmaschige Arbeit.“ Für die StA Krems hat die Ausfolgung des Handys an die Witwe ihre Rechtmäßigkeit. „Das Mobiltelefon von Magister Pilnacek war niemals ein Beweismittel“, sagt sie. Die Frage des Eigentums sei unter den Erben zu klären, aber: „Es wurde zu Recht nicht sichergestellt, denn es gab dafür keine Rechtsgrundlage.“

  • |Christian Böhmer

    Die Befragung startet

    Susanne Waidecker, Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, wird - wie immer - vorab belehrt. Sie muss wahrheitsgemäß aussagen, ihre Vertrauensperson darf nicht aktiv ins Geschehen eingreifen, sondern nur auf Nachfrage agieren bzw. sich mit Waidecker beraten. 

  • |Christian Böhmer

    “Wir sind so super“

    Kai Jan Krainer von der SPÖ schaut ebenfalls noch kurz zurück auf den gestrigen Tag: „Es ist evident, dass der Umgang mit Datenträgern passiert ist, wie er nicht passieren hätte dürfen.“ Was die Polizei in der Praxis gemacht habe, sei nicht rechtskonform gewesen. „Das Handy war ein wichtiges Beweismittel“, sagt Krainer. Die Polizei hätte das Handy nicht zurückgeben dürfen. „Aber: Es geht nicht um individuelle Fehler, sondern um das Funktionieren der Polizei.“ Mord-Ermittler F. habe viele Probleme aufgezeigt - etwa die Sache mit dem Messen der Wasser-Temperatur. „Wir haben eine Polizei, wo die Führung sagt, wir haben die beste Polizei der Welt und sind so super - und in der Praxis findet das nicht statt.“ Heute sei die Staatsanwaltschaft Krems das Thema. Und aus den Akten ist für Krainer absehbar, dass die StA Krems das Verfahren nicht geführt, sondern nur verwaltet hat. „Uns interessiert, wie die Leiterin das Nicht-Handeln erklärt.“ Last but not least ist  Sophie Wotschke am Wort. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist bzw. sein sollte. Insofern hätte die Rückgabe des Handys nur unter Rücksprache bzw. mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft passieren dürfen. 

  • |Christian Böhmer

    Der Fahrplan der Parteien

    Wie legen Sie’s an, die Fraktionen? Für die FPÖ erklärt Abgeordneter Michael Schilchegger, dass man unter anderem hinterfragen will, warum die Staatsanwaltschaft gegen Journalisten ermittelt hat, die sie als „Schlafanwaltschaft“ bezeichnet haben. ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger erinnert daran, dass Peter Pilz‘ „Verschwörungserzählungen“ mittlerweile gerichtlich verurteilt worden sind, er dürfe diese nicht mehr verbreiten. Zum Befragungstag selbst sagt Hanger, man wolle erfragen, ob das Handy von Pilnacek beschlagnahmt hätte werden müssen. „Das zweite Thema ist, warum das Verfahren von Krems nach Eisenstadt übertragen wurde.“ Zur Erinnerung: Der Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft hat gesagt, man habe aufgrund des medialen Drucks das Verfahren von Krems nach Eisenstadt übertragen. Nina Tomaselli von den Grünen erinnert daran, dass die Staatsanwaltschaft Krems jene war, die „hauptverantwortlich“ für die Ermittlungen rund um Pilnaceks Ableben war. „In der Praxis war davon aber wenig zu spüren, die Rolle des ,Beifahrers‘ beschreibt das besser“, sagt Tomaselli. Die Weitergabe des Handys an die Witwe von Christian Pilnacek sei ohne Dokumentation erfolgt - und das, obwohl es ein Verfahren gegeben hat. Auch hier zur Klarstellung: Die Obduktion war zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht abgeschlossen, daher kann man rechtlich der Ansicht sein, dass ein Verfahren offen war und das Handy nicht an Caroline List ausgefolgt werden hätte dürfen. Tomaselli hält es für bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft keine einzige Ermittlungshandlung gesetzt hat. „Wir werden uns wieder die Frage stellen, ob die Ermittlungspannen trotz oder wegen Pilnacek passiert sind.“

  • |Christian Böhmer

    Wir sind vor Ort

    In wenigen Minuten gehts los, der KURIER ist vor Ort. Herzlich Willkommen!

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