Kremser StA-Chefin: „Pilnaceks Handy war nie ein Beweismittel“
Die Abgeordneten im Pilnacek-Untersuchungsausschuss nehmen heute die Staatsanwaltschaft Krems ins Visier. Zunächst ist Susanne Waidecker, Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, geladen. Die Staatsanwaltschaft Krems war ab dem Auffinden der Leiche Pilnaceks im Oktober 2023 in Rossatz in zentraler Funktion. Nach Waidecker wird dann noch die fallführende Staatsanwältin der Behörde als Auskunftsperson geladen.
Waidecker sagte mehrfach, dass die Staatsanwaltschaft nicht alle Details und Abläufe eines Todesfalls zu ermitteln habe, sondern nur auf das Fremdverschulden, also zB einen möglichen Mord oder Totschlag, zu achten habe. Da dies im Falle von Christian Pilnacek ausgeschlossen war, sei beispielsweise auch das Mobiltelefon des verstorbenen Sektionschefs nie ein Beweismittel gewesen - es habe schlichtweg keinen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung gegeben.
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Pilnacek-U-Ausschuss, Tag 16
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Pilnaceks Feinde
Michael Schilchegger (FPÖ) ist an der Reihe. Er fragt, von welchen Feinden Pilnaceks die Staatsanwältin gesprochen hat. Diese Bemerkung hat die Chefin der StA Krems als Argument gebracht, warum eine Obduktion angeordnet wurde. Sie erklärt dazu, sie wisse nicht selbst von Feinden, sondern habe das in Medien gelesen. -
Wer ist Herrin des Verfahrens
Nina Tomaselli von den Grünen bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft Krems in der Causa Pilnacek wenig bis gar nichts unternommen hat. Dem widerspricht die Behördenleiterin. „Wir sind die Herrin des Verfahrens!“ „Offenbar nicht“, antwortet die Grüne. „Sie bekommen einen Bericht und winken den ab oder nicht.“ Replik der Staatsanwältin: „Es geht nicht anders.“ Wenn sie der Polizei bei einer „Wirtshausschlägerei“ jeden Schritt anordnen müsse - von der Vernehmung der Zeugen bis hin zu Täter und Opfer - dann käme man nicht durch. „Wir sind eine Land-Staatsanwaltschaft“. Und diese dürfe man nicht mit der WKStA vergleichen, die ganz andere Anforderungen und Fälle zu erledigen habe. Oft ermittle die Kriminalpolizei ganze Fälle - und das sei gut so. Die Causen würden von der Polizei großteils „pfannenfertig“ serviert.
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Die Kopfwunde
Waidecker erzählt nun von den Leichenfotos: Diese hätten eine blutende Verletzung am Kopf gezeigt. Allerdings sei aus der Tatsache klar gewesen, dass diese kleine, nicht sehr tiefe Wunde durch die Bergung mit einem Haken verursacht wurde - weil sie nach der Bergung noch geblutet hat.
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Überbordend
Die StA-Chefin berichtet, dass sie am Todestag von der Polizei Informationen zum Auffinden der Leiche erbat. Eine Polizistin soll ihr gesagt haben, dass Journalisten am Fundort waren. In einem Dokument schreibt sie selbst von einem „überbordenden“ Interesse der Medien.
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„Pilnaceks Handy war kein Beweismittel“
Die Chefin der StA Krems will „Irrtümer und Missverständnisse ausräumen“. Dazu gehört für sie, dass es explizit NICHT der Job der Staatsanwaltschaft ist, „alle Todesumstände zu klären. Sinngemäß sagt Waidecker, dass für die Justiz nur von Belang ist, ob jemand anderer am Tod beteiligt war oder nicht - das viel zitierte Fremdverschulden. „Für die Staatsanwaltschaft ist nicht relevant, ob es ein Unfall oder Suizid war“. Insofern waren für die Staatsanwaltschaft auch Werte wie Luft-, Wasser- oder Kerntemperatur nicht wichtig. „Das wäre vielleicht in einem Fernsehkrimi spannend.“
Für die Staatsanwältin ist zudem zentral zu erwähnen, dass die Tatortarbeit „von ausgezeichneter Qualität“ war - was ja auch ihre vorgesetzten Dienststellen so gesehen hätten. „Die StA Krems hat 24 Berichte an die OStA Wien geschrieben. Es gab eine engmaschige Arbeit.“ Für die StA Krems hat die Ausfolgung des Handys an die Witwe ihre Rechtmäßigkeit. „Das Mobiltelefon von Magister Pilnacek war niemals ein Beweismittel“, sagt sie. Die Frage des Eigentums sei unter den Erben zu klären, aber: „Es wurde zu Recht nicht sichergestellt, denn es gab dafür keine Rechtsgrundlage.“
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Die Befragung startet
Susanne Waidecker, Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, wird - wie immer - vorab belehrt. Sie muss wahrheitsgemäß aussagen, ihre Vertrauensperson darf nicht aktiv ins Geschehen eingreifen, sondern nur auf Nachfrage agieren bzw. sich mit Waidecker beraten.
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“Wir sind so super“
Kai Jan Krainer von der SPÖ schaut ebenfalls noch kurz zurück auf den gestrigen Tag: „Es ist evident, dass der Umgang mit Datenträgern passiert ist, wie er nicht passieren hätte dürfen.“ Was die Polizei in der Praxis gemacht habe, sei nicht rechtskonform gewesen. „Das Handy war ein wichtiges Beweismittel“, sagt Krainer. Die Polizei hätte das Handy nicht zurückgeben dürfen. „Aber: Es geht nicht um individuelle Fehler, sondern um das Funktionieren der Polizei.“ Mord-Ermittler F. habe viele Probleme aufgezeigt - etwa die Sache mit dem Messen der Wasser-Temperatur. „Wir haben eine Polizei, wo die Führung sagt, wir haben die beste Polizei der Welt und sind so super - und in der Praxis findet das nicht statt.“ Heute sei die Staatsanwaltschaft Krems das Thema. Und aus den Akten ist für Krainer absehbar, dass die StA Krems das Verfahren nicht geführt, sondern nur verwaltet hat. „Uns interessiert, wie die Leiterin das Nicht-Handeln erklärt.“ Last but not least ist Sophie Wotschke am Wort. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist bzw. sein sollte. Insofern hätte die Rückgabe des Handys nur unter Rücksprache bzw. mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft passieren dürfen.
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Der Fahrplan der Parteien
Wie legen Sie’s an, die Fraktionen? Für die FPÖ erklärt Abgeordneter Michael Schilchegger, dass man unter anderem hinterfragen will, warum die Staatsanwaltschaft gegen Journalisten ermittelt hat, die sie als „Schlafanwaltschaft“ bezeichnet haben. ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger erinnert daran, dass Peter Pilz‘ „Verschwörungserzählungen“ mittlerweile gerichtlich verurteilt worden sind, er dürfe diese nicht mehr verbreiten. Zum Befragungstag selbst sagt Hanger, man wolle erfragen, ob das Handy von Pilnacek beschlagnahmt hätte werden müssen. „Das zweite Thema ist, warum das Verfahren von Krems nach Eisenstadt übertragen wurde.“ Zur Erinnerung: Der Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft hat gesagt, man habe aufgrund des medialen Drucks das Verfahren von Krems nach Eisenstadt übertragen. Nina Tomaselli von den Grünen erinnert daran, dass die Staatsanwaltschaft Krems jene war, die „hauptverantwortlich“ für die Ermittlungen rund um Pilnaceks Ableben war. „In der Praxis war davon aber wenig zu spüren, die Rolle des ,Beifahrers‘ beschreibt das besser“, sagt Tomaselli. Die Weitergabe des Handys an die Witwe von Christian Pilnacek sei ohne Dokumentation erfolgt - und das, obwohl es ein Verfahren gegeben hat. Auch hier zur Klarstellung: Die Obduktion war zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht abgeschlossen, daher kann man rechtlich der Ansicht sein, dass ein Verfahren offen war und das Handy nicht an Caroline List ausgefolgt werden hätte dürfen. Tomaselli hält es für bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft keine einzige Ermittlungshandlung gesetzt hat. „Wir werden uns wieder die Frage stellen, ob die Ermittlungspannen trotz oder wegen Pilnacek passiert sind.“
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