Der Run auf die Förderung, angetrieben auch durch die Energiekrise, hatte bei Förderwerbern im Vorjahr wegen des umständlichen Förderansuchens für viel Unmut gesorgt. Die Politik reagierte: Jetzt kann eine Förderung auch beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage schon begonnen wurde. Außerdem wurde die Frist, bis die PV-Anlage in Betrieb genommen werden muss, auf 24 Monate verlängert. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis 20 Kilowatt (kW) errichten und keine Förderzusage über die Abwicklungsstelle erhalten haben, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet und können dort eine Förderung bekommen.
Zudem wurden die staatlichen Fördersummen deutlich erhöht: Bei den vier Fördercalls 2023 stehen insgesamt 600 Millionen Euro Förderung bereit (2022 waren es 395 Millionen Euro).
Für die kleinsten Anlagen (bis 10 kW) werden 285 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) gefördert. Die Fördersumme schrumpft, je größer die Anlage ist. Auf Peters Kleingartenwohnhausdach sollen bis zum Sommer PV-Module mit einer Spitzenleistung von 6,5 kWp verbaut werden, er hofft also auf eine Förderung von 1.850 Euro für seine rund 14.000 Euro teure Anlage. „Das größere Problem war, vorher einen Elektriker zu finden, der noch einen Auftrag annimmt“, sagt Peter. Das habe im Vorjahr fast sechs Monate gedauert.
Kein Wunder, dass Energieministerium und Branche über einen Rekordausbau 2022 berichten konnten, mit über 1.000 Megawatt zusätzlicher gebauter Kapazität. Mit der deutlich erhöhten Fördersumme wird wohl auch 2023 ein Rekordjahr werden, was auch nötig ist: Bis 2030 soll die PV-Leistung in Österreich mehr als vervierfacht werden. Insgesamt soll der PV-Zubau 11 Terawattstunden ausmachen, um das erklärte Ziel, bis 2030 nur mehr Ökostrom zu erzeugen, zu erreichen.
Minister Brunner will keine Steuerbefreiung für PV-Module
Einen Dämpfer gibt es: Klimaministerin Gewessler wollte eine Mehrwertsteuerbefreiung auf PV-Module, Finanzminister Brunner ist dagegen: „Grundsätzlich zeigen Studien, dass USt-Senkungen in der Vergangenheit gar nicht oder zumindest nur teilweise an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurden. Damit würde eine Senkung der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen hauptsächlich den Produzenten zugutekommen und den ohnehin überhitzten Markt weiter anheizen. Treffsicherer ist aus Sicht des Finanzministeriums die direkte Förderung der Errichtung von PV-Anlagen. Erst im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner wurde diese Förderungen nochmals deutlich aufgestockt. Alleine im Jahr 2023 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro (2022: 395 Millionen Euro) zur Verfügung.“
Peter hat übrigens seine „Ticketnummer“ nach zwei Minuten erhalten.
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