Das neue, mit den Stimmen aller Parlamentsparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Liste Jetzt) verabschiedete Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf „Pflegekarenz“ bzw. auf „Pflegeteilzeit“ vor. Beides existiert seit 2014. Allerdings wurde nun beschlossen, dass der Arbeitgeber der Karenz oder Teilzeit nicht mehr zustimmen muss. Und: Der Arbeitnehmer ist vor einer Kündigung geschützt.
Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz besteht grundsätzlich für zwei, kann aber auf bis zu vier Wochen verlängert werden. „Die Idee des Gesetzes besteht darin, dass Arbeitnehmer nicht mehr bitten müssen, ob sie bei einem akuten Pflegefall zu Hause bleiben können“, sagt SPÖ-Mandatar Josef Muchitsch.
Über die vier Wochen hinaus kann – wie bisher – mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Allerdings muss der Arbeitgeber hier zustimmen.
Gilt das Recht auf Karenz für alle?
Nein. Die Frage, welche Betriebe davon umfasst sind, war auch einer der wesentlichen Streitpunkte unter den Parlamentsparteien. Letztlich hat man sich darauf geeinigt, dass der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz nur in solchen Unternehmen gilt, die zumindest fünf Mitarbeiter haben. Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können den Rechtsanspruch in Form einer Betriebsvereinbarung (Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) umsetzen.
Bekommt man während der Pflegekarenz etwas bezahlt?
Ja, allerdings nicht vom Arbeitgeber, sondern aus dem Steuertopf. Vorgesehen ist ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist.
Wie viele Menschen haben die freiwillige Pflegekarenz bisher in Anspruch genommen?
Die Jahresstatistik des Sozialministeriums weist für 2018 2.962 Bezieher von Pflegekarenz-, -Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz aus.
Was halten eigentlich die Arbeitgebervertreter vom Rechtsanspruch?
Die Euphorie hält sich in Grenzen. Die Industriellenvereinigung zum Beispiel weist darauf hin, dass es ja „schon bisher Vereinbarungsmodelle“ gab, und dass man damit „keine Probleme hatte, weil in den heimischen Industriebetrieben gutes Einvernehmen und echte Partnerschaft mit den Beschäftigten schon immer gelebte Praxis waren“. Reserviert äußert sich auch die Wirtschaftskammer. „Das Thema Pflege ist ein zunehmend wichtiges in der Gesellschaft. Wir können und wollen uns dem gegenüber den Mitarbeitern nicht verschließen. Aus unserer Sicht war die bisherige Einvernehmensregelung aber ausreichend“, sagt eine Sprecherin. Was nun kommen müsse sei „eine tragfähige Gesamtstrategie für Organisation und Finanzierung“.
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