Zudem leitet sie die Sektion IV "EU, Internationales und Grundsatzfragen". Als außenpolitische Beraterin von Kanzler Karl Nehammer arbeitet sie also weiterhin in Wien und nicht als Botschafterin in Paris, weil sie - so die Begründung des Außenministeriums - "aus dienstlichen Gründen, insbesondere in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und seinen Folgen auf die österreichische Außen- und EU-Politik, unabkömmlich war".
In "Ausnahmefällen", wie bei Vorliegen von "gravierenden persönlichen Gründen" oder "wenn dem zwischenzeitlich aufgetretene bedeutende dienstliche Notwendigkeiten entgegenstehen", könne es vorkommen, dass ein vorgesehener Posten nicht angetreten werden kann, so das BMEIA.
Seit 2013 sei es vier Mal aus "dienstlichen Gründen zu Verschiebungen" und daher zu "späteren Nachbesetzungen" gekommen. Dies habe die Amtsleitungen der Botschaften in Berlin, Budapest, New Delhi und Rom betroffen.
Weiters derzeit nicht besetzt sind laut Anfragebeantwortung (Stichtag der Anfrage vom 1. März 2023) die österreichischen Botschaften in den USA, Finnland, Usbekistan und Armenien.
Mittlerweile sind die Botschaften in den USA (Petra Schneebauer) und Finnland (Herbert Pichler) besetzt.
Da Kaudel-Jensen als außenpolitische Beraterin des Kanzlers tätig ist, wurde die "Amtsleitung der Österreichischen Botschaft Paris" erst von Thomas Schnöll und seit Jänner 2023 von Wolfgang Wagner übernommen.
Die Benennung eines "Geschäftsträgers ad interim" für den Zeitraum der Abwesenheit einer Botschafterin oder eines Botschafters oder "einer Vakanz in der Amtsleitung" sei ein in der Diplomatie üblicher Vorgang.
Ob Kaudel-Jensen ein Gehalt als Botschafterin bezieht, beantwortet das Ressort von Außenminister Alexander Schallenberg wie folgt: "Der Bezug eines Gehalts als Botschafterin oder Botschafter kann erst mit Antritt der Funktion erfolgen. Botschafterin Barbara Kaudel-Jensen, MAS, bezieht somit auch kein Gehalt als Botschafterin an der Österreichischen Botschaft Paris."
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