In einer ergänzenden Beweisanforderung an das Justizministerium wird jetzt eine Auswertung der Handys von Thomas Schmid und Heinz-Christian Strache nach einer vorgegebenen Liste von Namen verlangt. An erster Stelle steht in beiden Fällen Herbert Kickl, der Parteichef der FPÖ. Beim Strache-Handy soll es um zirka 19.000 noch nicht ausgewertete Chats gehen, beim Schmid-Handy um ungefähr 1.950 Chats.
Insgesamt sind 48 Namen aufgelistet, deren Botschaften auf den beiden Handys vermutet werden. Darunter Norbert Hofer, Christian Hafenecker, Karin Kneissl, Alfred Gusenbauer, Christian Kern, Michael Ludwig oder auch Pamela Rendi-Wagner.
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Heftige Bemühungen
Eigentlich hatte sich die ÖVP seit 2021 darum bemüht, derartige Chats in die Hände zu bekommen. In diesem Jahr war am 4. März erstmals ein derartiges Beweisverlangen gestellt worden. Man wollte die Korrespondenzen von Strache mit seinen damaligen FPÖ-Ministern sowie Ex-Kanzler Christian Kern, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil oder Ex-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.
Die Antwort aus dem Justizministerium: Es gebe keine Prüfung der Strache-Chats, weil das Verlangen unzureichend begründet sei. Daraufhin folgte das nächste Verlangen der ÖVP. Dieses Ping-Pong-Spiel wurde bis Ende 2022 fortgesetzt, wobei schließlich auch der Verfassungsgerichtshof miteinbezogen worden war. Vom Justizministerium wurde eine Ablehnung auch damit begründet, dass es dafür nicht genügend Kapazität gegeben habe.
Rasche Übermittlung
In der ÖVP verfestigte sich damals der Eindruck, dass das Ministerium von Alma Zadić diese Chats, vor allem jene von Thomas Schmid mit SPÖ-Vertretern, bewusst zurückhalten wollte. In der Justiz verwies man damals darauf, dass die Anforderungen der Reihe nach abgearbeitet worden seien. Da seien jene der Opposition (SPÖ, FPÖ, Neos) früher abgegeben worden. Diese Reihung wiederum hätte nur mit einem Mehrheitsbeschluss umgedreht werden können. Der sei aber nicht gefasst worden.
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Diesmal will sich die türkise Fraktion aber nicht vom Ministerium abwimmeln lassen. Vor allem nicht mit dem Argument, angesichts der kurzen Zeit bis zum U-Ausschuss im März könne der große Auftrag nicht erfüllt werden.
Reihung der Namen
Deswegen findet sich in der ergänzenden Beweisanforderung von ÖVP-Abgeordnetem Andreas Hanger und seinen Kollegen auch folgende Passage: „Um eine rasche Informationsübermittlung zu ermöglichen, wird die Bundesministerin für Justiz ersucht, mit dem ersten Punkt dieses Verlangens zu beginnen und innerhalb dieses Punktes nach der Reihung der Personen den jeweiligen Datenbestand zu sichern.“ Und der erste Punkt ist jeweils FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl.
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