Welche Parteien die Anwaltskosten ihrer Funktionäre zahlen

Sebastian Kurz (li.) beim Ibiza-U-Ausschuss
Dass die Volkspartei für die Kurz-Verteidigung überhaupt aufkommt, sorgte bei der Opposition für wenig Furore.

Die ÖVP zahlt Sebastian Kurz nach wie vor den Anwalt. Und das, obwohl er keine Parteifunktion mehr innehat. Nach einem Vorstandsbeschluss der ÖVP aus dem Jahr 2020 übernimmt die Partei die Rechtskosten für Funktionäre. Einfache Mitarbeiter - wie Johannes Frischmann, Gerald Fleischmann und Ex-Kurz-Kabinettschef Bernhard Bonelli von der ÖVP-Zentrale bezeichnet werden - müssen ihre Anwälte selber zahlen.

Dass die Volkspartei für die Kurz-Verteidigung überhaupt aufkommt, sorgte bei der Opposition für wenig Furore. Warum? „Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Parteien oder große Unternehmen die Anwalts- und Prozesskosten für Funktionäre übernehmen und auch im Falle einer Verurteilung das Geld nicht zurückverlangen. Das Argument dafür ist, dass die Sache aus der beruflichen Tätigkeit entstanden ist“, sagt Rechtsanwalt Michael Rami, der früher selbst Politiker zu seinen Klienten gezählt hat.

Kommentare