Welche Parteien die Anwaltskosten ihrer Funktionäre zahlen

IBIZA-U-AUSSCHUSS: Anwalt Werner SUPPAN / Sebastian KURZ
Dass die Volkspartei für die Kurz-Verteidigung überhaupt aufkommt, sorgte bei der Opposition für wenig Furore.

Die ÖVP zahlt Sebastian Kurz nach wie vor den Anwalt. Und das, obwohl er keine Parteifunktion mehr innehat. Nach einem Vorstandsbeschluss der ÖVP aus dem Jahr 2020 übernimmt die Partei die Rechtskosten für Funktionäre. Einfache Mitarbeiter - wie Johannes Frischmann, Gerald Fleischmann und Ex-Kurz-Kabinettschef Bernhard Bonelli von der ÖVP-Zentrale bezeichnet werden - müssen ihre Anwälte selber zahlen.

Dass die Volkspartei für die Kurz-Verteidigung überhaupt aufkommt, sorgte bei der Opposition für wenig Furore. Warum? „Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Parteien oder große Unternehmen die Anwalts- und Prozesskosten für Funktionäre übernehmen und auch im Falle einer Verurteilung das Geld nicht zurückverlangen. Das Argument dafür ist, dass die Sache aus der beruflichen Tätigkeit entstanden ist“, sagt Rechtsanwalt Michael Rami, der früher selbst Politiker zu seinen Klienten gezählt hat.

Vereinbarungssache

Andere Parteien handhaben das ähnlich. Die FPÖ hat keinen Vertrag mit einer Kanzlei, aber eine Rechtsschutzversicherung für Parlamentarier und Funktionäre. Neos, SPÖ und Grüne hätten keinen Beschluss oder Parteianwalt, heißt es. Sie würden im Einzellfall prüfen. In aller Regel würden die Verteidigungskosten aber übernommen.

„Wie viel die rechtsfreundliche Vertretung die Parteien kostet, ist Vereinbarungssache. Strafverteidiger verhandeln entweder ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeit“, erklärt Rami. „Ein Stundensatz von 250 Euro ist aber nicht unüblich. Je schwieriger ein Fall, desto teurer kann eine Anwaltsleistung werden“.

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