Ökostrom-Abgabe wird ausgesetzt

Symbolbild Ökostrom.
Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 auf null gesetzt

Die Ökostrom-Abgabe wird für dieses Jahr ausgesetzt, um die allgemeine Teuerung zu lindern. Ein entsprechender Beschluss wurde mit einer Änderung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes Donnerstagabend im Nationalrat gefällt. Konkret wird die sogenannte Erneuerbaren-Förderpauschale für 2022 ausgesetzt. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 auf null gesetzt.

In einer weiteren Vorlage wird klargestellt, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Energieversorger dem Kunden ein Kündigungsrecht zukommt. Die Kündigung darf für den Kunden mit keinen Kosten verbunden sein und kann ungeachtet allfällig anderslautender vertraglicher Vereinbarungen vom Kunden erklärt werden.

Entgelterhöhungen bei unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum maßgebenden Umstand für die Entgelterhöhung erfolgen. Bei Wegfall oder Änderungen sind gemäß Symmetriegebot der maßgebenden Umstände entsprechende Entgeltsenkungen vorzunehmen.

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