Nowotny: "Landeshaftungen ab 2016 nicht relevant“

Eine Gruppe von Personen steht vor einem Wahlplakat von Peter Kaiser.
Zähe Gespräche über einen Beitrag Kärntens zum Hypo-Schaden.

Im Finanzministerium in Wien wurde Montagabend erneut über einen Beitrag Kärntens zum Hypo-Schaden verhandelt. Die Gesprächspartner waren Kärntens Finanzchefin Gaby Schaunig (SPÖ) für Kärnten, Staatssekretär Jochen Danninger (ÖVP) für das Finanzministerium und Minister Josef Ostermayer (SPÖ) für das Kanzleramt.

Ein Mann im Anzug sitzt nachdenklich da und stützt seinen Kopf mit der Hand.
APA18441606 - 20052014 - WIEN - ÖSTERREICH: Sts. Jochen Danninger im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien am Dienstag, 20. Mai 2014. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Die Gespräche gestalten sich zäh. Zwar will die ÖVP Kärnten nun wieder Zugang zu günstigen Krediten über die Bundesfinanzierungsagentur ( ÖBFA) gewähren, aber nur für jene 100 Millionen Euro, die akut im Juli fällig sind. Kärnten hat in Summe vier Milliarden Schulden, 430 Millionen müssen im Laufe des heurigen Jahres refinanziert werden. Über diese Summe hat Kärnten zu Jahresbeginn mit der ÖBFA einen Rahmenvertrag ausverhandelt, dessen Umsetzung aber seit Mai, bei Fälligwerden der ersten größeren Tranche, von Finanzminister Michael Spindeleggerblockiert worden war. Nun sollen die 100 Millionen vom Bund aufgenommen werden, aber die September-Tranche ist offen.

Keine Einigung gibt es weiterhin im Streit um jene 500 Millionen, die Spindelegger als Beitrag zum Hypo-Schaden will.

Geeinigt hat man sich, dass Kärnten 200 Millionen Haftungsprovision, die das Land von der Hypo bekommt, an den Bund weiterreicht. Kärnten hätte das Haftungsversprechen sowieso nicht einlösen können, daher sei das Abtreten der Provision gerechtfertigt.

Kärnten will außerdem jene 200 Millionen, die es 2009 im Zuge der Verstaatlichung der Hypo beigetragen hat, auf die 500 Millionen angerechnet bekommen.

Um weitere 100 Millionen wird noch heftig diskutiert. Die ÖVP besteht auf diesen Beitrag, die SPÖ argumentiert: Wenn der Bund unter dem Titel "Schadensbeitrag" Geld haben wolle, müsse zuerst einmal der Schaden festgestellt werden. Und dies sei erst am Ende der Abwicklung der Bank, also in zehn bis fünfzehn Jahren, möglich.

Hinter dem Tauziehen steckt Politik. In acht Bundesländern ist schwer verständlich, warum Kärnten auf 500 Millionen Erlös aus dem Hypo-Verkauf sitzt (das Geld liegt im berühmten Zukunftsfonds), während der Rest des Republik für die Hypo zahlen muss.

Eine legitime Sicht.

Aber man muss auch die Vorgeschichte in Kärnten kennen. Im Wahlkampf 2013 wollte die damals noch regierende FPÖ unter Landeshauptmann Gerhard Dörfler die 500 Millionen in alter Haiderscher Manier als Wahlzuckerln verteilen. SPÖ, ÖVP und Grüne stemmten sich gemeinsam gegen diesen populistischen Plan mit dem Argument, es müsse endlich Schluss sein mit Geldverschwendung und Stimmenkauf. Alle fünf Sozialpartner stellten sich vor den Zukunftsfonds, das Geld wurde nicht ausgegeben.

Auf diese Art ist der Zukunftsfonds zu einem Symbol für die Wende in Kärnten geworden, für den Willen zu sparen und nachhaltige Politik zu machen.

Wenn der Bund jetzt mit dem Geld geht, könnte die FPÖ-Kärnten sagen: Seht her, es wäre besser gewesen, wir hätten es verprasst. Pardon, "für die Kärntner investiert", natürlich.

Langsam scheint bei der ÖVP Verständnis für die Kärntner Sicht zu reifen. Schaunig nach der Verhandlungsrunde zum KURIER: "Das Gesprächsklima mit Staatssekretär Danninger ist sehr gut. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden."

Ein Mann mit grauem Haar und Schnurrbart gestikuliert mit dem Finger.
APA7004570-2 - 24022012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny am Freitag, 24. Februar 2012, während eines Pressegespräches im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Um die Hypo ging es auch Montagabend im Finanzministerium. Spindelegger und Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotnybegründeten vor Journalisten nochmals, warum eine Insolvenz der Hypo keine Option und der 100%-Haircut bei Nachranggläubigern gerechtfertig sei.

Dabei betonten Spindelegger und Nowotny, mit dem Haircut für Nachranggläubiger würde lediglich die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie, die ab 1. 1.2016 gilt, vorweg genommen. Spindelegger sagte, er habe sich extra bei den Autoren der Richtlinie erkundigt. Recherche-Ergebnis laut Spindelegger: "Nur Pfandbriefe und pfandrecht-ähnliche Besicherungen sind dinglich besichert und künftig von einem Bail-in ausgenommen."

Nowotny erläuterte: "Landeshaftungen gelten nicht als dinglich besichert und sind daher ab 2016 nicht relevant." Es sei "die Grundlinie der Kommission, auch Gläubiger bei Bankenproblemen heran zu ziehen". Dies sei das "Prinzip", dessen Umsetzung in der Praxis werde sich erst entwickeln.

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