Notariatskammer-Chef zu Pflegeregress: "Pfandrechte gehören weg"

12. Mai: Internationaler Tag der Pflege Dieser Tag geht auf Florence Nightingale zurück, die heute Geburtstag hätte. Die Tochter reicher Eltern gilt als die Pionierin der modernen Krankenpflege.
Das VfGH-Urteil zum Pflegeregress sei ein "Wink mit dem Zaunpfahl" für die Länder.

"Alles, was nach dem 1. Jänner gezahlt wurde, gehört zurück, das ist gar keine Frage. Und die Pfandrechte gehören weg." So kategorisch sieht Notariatskammer-Chef Ludwig Bittner die Rechtslage nach dem gestrigen Spruch des VfGH zum Pflegeregress.

Die Höchstrichter hatten erklärt, dass "ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen sowie deren Angehörigen zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig ist". Der Zugriff auf das Vermögen sei auch dann unzulässig, wenn es bereits eine rechtskräftige Entscheidung gibt, die vor dem 1. Jänner 2018 ergangen ist.

Diskussionen über abgeschafften Pflegeregress

Die Bürgerinnen und Bürger würden nun vor einem Problem stehen, erklärte Bittner am Freitag im Ö1-Morgenjournal. "Von der juristischen Seite wird es irgendwann Höchstgerichtsentscheidungen geben zur Löschung der Pfandrechte. Nur: Bei vertraglichen Pfandrechten muss ich klagen, habe Anwaltskosten, habe ein Kostenrisiko. Das ist nicht das Richtige auf dem Rücken der Bürger." Er hoffe allerdings, dass das VfGH-Erkenntnis ein "Wink mit dem Zaunpfahl" für die Länder gewesen sei, endlich mit der aktuellen Praxis aufzuhören.

Was empfiehlt der Experte betroffenen Bürgern, etwa wenn sie Raten gezahlt haben: "Nicht mehr zahlen." Bei den Pfandrechten könne er zu seinem Leidwesen nur empfehlen, zuzuwarten. Es seien allerdings schon Vertragsabwicklungen gescheitert, weil die Länder sich geweigert hätten, Grundbuchlöschungen vorzunehmen.

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