Norbert Totschnig: "Im Klimagesetz gibt es keine Verbote"

Der ÖVP-Landwirtschafts- und Klimaschutzminister über Vorgaben gegen den Klimawandel, seinen Kampf um das Grüngasgesetz und das künftige Agrarbudget der EU.
Norbert Totschnig

In der Vorgängerregierung hatte Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) das große Ziel, ein Klimagesetz zu installieren. Sie ist gescheitert. Ihr Nachfolger, ÖVP-Minister Norbert Totschnig, hat jetzt einen ersten Entwurf für so ein Gesetz den Koalitionspartnern SPÖ und Neos übermittelt.

KURIER: Die Regierung ist seit einem Jahr im Amt. Sie haben zu Ihren Landwirtschaftsagenden noch den Klimaschutz dazu erhalten. Das scheint Sie mehr zu beschäftigen als alles andere im Ressort. Ist das so?

Norbert Totschnig: Es ist sicherlich eine der zentralen Herausforderungen, die wir jetzt haben. Neben den geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten, dem Konkurrenzdruck auf den Agrarmärkten, ist es für mich ein ganz zentrales Thema. Da ist es für mich völlig nachvollziehbar, dass da ein großes Interesse besteht. Natürlich auch ein großer Reformdruck.

Die Vorgängerregierung hat an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet, aber keines auf die Welt gebracht. Sie sind bisher auch säumig. Wann gibt es nun endlich ein Klimaschutzgesetz?

Zur Einordnung: Die Europäische Union hat sich sehr ambitionierte Klimaziele gesetzt, mit dem Ziel der Klimaneutralität 2050. Zwischenziele gibt es schon für 2030 und 2040. Wir wollen in der Bundesregierung eine Klimapolitik, die auf den Standort Rücksicht nimmt, den Wohlstand sichert und Arbeitsplätze schafft. Das Klimagesetz, das wir im Regierungsprogramm eigentlich sehr detailliert beschrieben haben, ist ein Baustein für diesen Weg. Ich habe mir dann gedacht, dass es das Gesetz wegen der detaillierten Beschreibung im Regierungsprogramm relativ rasch geben wird. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass noch Diskussionsbedarf besteht. Wir haben den Gesetzesentwurf überarbeitet und er liegt jetzt bei den Koalitionspartnern. Ich hoffe, dass wir schnell eine Lösung erarbeiten können.

Was steht überhaupt in dem Gesetz? Was haben wir zu erwarten?

Das Gesetz bildet den Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen zum Erreichen der Klimaziele. Es baut auf den drei Säulen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft auf. Es geht darum, die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in ein Gesetz zu gießen. Wir haben uns das auch von anderen Ländern wie Deutschland abgeschaut. Damit wird auch festgelegt, wie Expertinnen, Experten und die Bevölkerung eingebunden werden. Es sieht auch einen Klimafahrplan vor, der auf die Klimaneutralität 2040 ausgerichtet sein soll. Rund um dieses Thema gibt es natürlich Sorgen und Diskussionsbedarf.

Sind das vor allem die Sorgen der Wirtschaft, die glaubt, sich unter den Klimavorgaben nicht so richtig weiterentwickeln zu können?

Absolut, es geht um die Frage der Machbarkeit und das ist vollkommen nachvollziehbar. Wie schafft man den Weg in Zeiten, in denen das Budget konsolidiert werden muss, wo der Förderbereich zurückgefahren werden muss und die Wirtschaft in einem herausfordernden globalen Wettbewerb steht.

Die Frage ist, ob im Gesetz Strafen und Sanktionen ausformuliert sind, falls im Sinne des Klimaschutzes gegen Vorgaben verstoßen wird?

Was wir nicht im Gesetz haben, sind Verbote oder diese klassischen Automatismen, die oft diskutiert werden und in Kraft treten, wenn ein Ziel verfehlt wird. Das haben wir nicht festgeschrieben. Die Überlegung ist auch eine andere. Bei diesem Gesetz nehmen wir alle, die Verantwortung tragen, in die Pflicht: die Minister, deren Maßnahmen auf die Zielsetzung Klimaneutralität einzahlen. Auch die Bundesländer, die ihre Maßnahmen melden müssen. Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen, wie wir zusammenarbeiten und wie wir bei Abweichungen vom Zielpfad gegensteuern.

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Es sind also keine Strafzahlungen verankert, falls ein Bundesland die Ziele, die vorgegeben sind, nicht erreicht.

Da muss man in Erinnerung rufen, dass Sanktionen und Strafzahlungen immer dann fällig sind, wenn wir europäische Zielsetzungen verfehlen. Für 2030 gibt es das Ziel, dass wir außerhalb des Emissionshandels eine Reduktion der Treibhausgase auf Basis von 2005 um minus 48 Prozent zustande bringen. Sollten wir das nicht erreichen, dann würde den Bund und die Länder die Sanktion treffen, Zertifikate anzukaufen. Das wollen wir vermeiden. Deshalb müssen wir ausreichend Maßnahmen setzen, um auf dem vorgegebenen Zielpfad zu bleiben.

Da gibt es die Kritik der Grünen, dass der Zielpfad nicht eingehalten werden kann, weil Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen zurückgefahren worden sind.

Vorab muss gesagt werden, dass die Fördertöpfe, die bis 2027 reichen hätten müssen, bereits 2024 ausgeräumt wurden. Man muss auch immer berücksichtigen, dass es eine Anschubfinanzierung benötigt, damit neue Technologien überhaupt angenommen werden. Das war bei den Photovoltaikanlagen so, die mittlerweile auch ohne Förderungen nachgefragt werden. Wir sehen Gleiches bei den Elektroautos. Da wurde auch eine Förderung abgeschafft, dennoch steigen die Zulassungen von E-Autos.

Ein wichtiges Thema ist Energie. Da ist noch immer offen, wie man mit den Biogasanlagen umgeht. Das dafür notwendige Grüngasgesetz gibt es immer noch nicht.

Das Biogas ist ein wichtiger Teil des Energiemixes. Wir haben in Österreich führende Produzenten von Biogasanlagen, die wirklich sehr, sehr gut sind. Für uns ist es eine weitere erneuerbare Energiequelle, die für Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit sorgt. Beim Thema Biogas wird immer die Frage der Wirtschaftlichkeit gestellt. Da sind wir jetzt in guten Gesprächen mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium. Am Ende benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Wir kämpfen jedenfalls wie die Löwen dafür, damit das Grüngasgesetz kommt.

Norbert Totschnig

Wo gibt es den meisten Widerstand gegen das Gesetz? In den anderen Parteien oder im Wirtschaftsbund Ihrer Partei, der ÖVP?

Es sind Vorbehalte von mehreren Fraktionen gekommen, auch aus den Regierungsparteien. Es geht vor allem um die Finanzierung.

Beschlossen werden muss auch die Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbarer Energie. Darin ist jetzt auch der Passus zu finden, dass die Errichtung von Anlagen – etwa Windrädern – wichtiger ist als das Landschaftsbild. Wann wird das umgesetzt?

Wir haben auf der einen Seite die Notwendigkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, auf der anderen Seite haben wir umweltpolitische Zielsetzungen, und es geht natürlich auch um das Landschaftsbild. Gleichzeitig geht es um das Festschreiben des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energie. Hier müssen wir einfach schnellere Verfahren erwirken. Wir müssen dabei aber auch die Bevölkerung mitnehmen und die Sinnhaftigkeit erklären.

Ihre schärfste Kritikerin ist Ex-Ministerin Leonore Gewessler von den Grünen. Gibt es dennoch einen Austausch mit ihr, wenn es um Klimapolitik geht?

Politisch gesehen sind die Grünen hier sehr klar aufgestellt, wir aber auch. Wir wollen Klimaschutz mit Hausverstand, die Klimaziele erreichen und gleichzeitig den Standort stärken. Das unterscheidet uns grundlegend. Insgesamt gesehen ist der Umgang mit Kollegin Gewessler aber sehr professionell.

Es gibt also eine gewisse Gesprächsbasis, wenn es um Gesetzesvorhaben geht, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen?

Wir haben eine Gesprächsbasis sowohl mit den Freiheitlichen als auch mit den Grünen. Das sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein, und sonst würden wir auch nichts weiterbringen.

Zum Abschluss noch kurz zur Landwirtschaft: Wie geht es derzeit den Bäuerinnen und Bauern in Österreich?

Grundsätzlich ist es so, dass die Bäuerinnen und Bauern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen sehr großen Preisschwankungen ausgesetzt sind. Dazu kommen die Themen Tierseuchen, steigende Betriebsmittelkosten oder Extremwetterereignisse, die auf die Ernten Auswirkungen haben. Wesentlich für unsere bäuerlichen Familienbetriebe ist eine Stabilität in der Agrarpolitik. Planbarkeit muss gegeben sein. Wir brauchen eine Perspektive für zwanzig Jahre und mehr. Deswegen wird in den kommenden Monaten die Frage sehr wichtig, wie es mit der europäischen gemeinsamen Agrarpolitik weitergeht und wie es mit der Finanzierung dafür aussieht.

Das heißt: Im kommenden EU-Budget, das derzeit verhandelt wird, darf es keine Kürzungen im Agrarbereich geben?

Genau, es geht um den mehrjährigen EU-Finanzrahmen ab 2028. Wir sind in der Landwirtschaft extrem gefordert. Die Finanzierung ist für Österreich ganz zentral. Ich mache mich auf EU-Ebene für ein ausreichend dotiertes EU-Agrarbudget stark. Kürzungen sind keine Option und deswegen bin ich froh, dass auch der Bundeskanzler dieses Thema ganz klar adressiert hat.

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