Neue Grunderwerbssteuer: "Zu viel Bürokratie"

Nahaufnahme einer geöffneten Tür mit einem silbernen Türgriff.
Die Umstellung auf den Verkehrswert zur Berechnung kommt teuer. Ein Ansturm auf Steuerberater steht bevor.

Die Umstellung der Grunderwerbssteuer weg von den Einheits- hin zu Verkehrswerten bei Schenkung oder Vererbung innerhalb der Familie „kommt teuer und bedeutet viel Bürokratie“. Zu dieser Einschätzung gelangt Ludwig Bittner, Präsident der österreichischen Notariatskammer. Die bisherige Regelung sei „unheimlich praktisch“ gewesen, denn in 95 Prozent der Fälle sei der dreifache Einheitswert gezahlt worden. Nur bei Streitfällen galt der Verkehrswert.

Bei Immobilien bis zu 200.000 Euro fallen künftig 0,5 Prozent des Verkehrswertes als Steuer an. Das ist zwar weniger als früher, jedoch kostet ein Gutachter rund 2000 Euro. Unterm Strich wird es also teurer. Um ein Gutachten würde ein Erbe kaum herumkommen, denn sonst drohten bei einer Prüfung durch die Finanz Probleme.

Hinzu kommt, dass diese Grenze bei vielen Häusern und Grundstücken in boomenden Immobilienmärkten leicht übertroffen wird. Bis 400.000 Euro fallen 2,0 Prozent an, darüber 3,5 Prozent. „Die Leute können sich nicht aussuchen, wo sie wohnen, das ist nicht sehr gerecht“, sagt Bittner. Zudem werden die Grenzen nicht an die Inflation angepasst, im Laufe der Jahre fallen also immer mehr Immobilien in teurere Kategorien.
Bittner hätte eine pauschale Liegenschaftsbewertung, die aber nicht mehr auf den veralteten Einheitswerten von 1974 beruht, bevorzugt. Er rät dennoch, nicht in Panik zu verfallen. Eine Schenkung sollte jetzt nicht in jedem Fall durchgeführt werden, sondern nur, wenn die höhere Steuer ein letzter Anstoß für einen lang gehegten Wunsch sei.

Für die Notare rechnet er mit stressigen Monaten. „Unsere Mitarbeiter werden sicher drankommen.“ Ein Mehrgeschäft sei es aber nicht, denn es handle sich um einen Vorzieheffekt.

Auch verkaufen wird teurer

Die angekündigte Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoEst) von derzeit 25 auf 30 Prozent dürfte die Preise für Wohnungen und Häuser zusätzlich nach oben treiben. "Eventuell will das der Verkäufer im Kaufpreis abgebildet haben", sagte der Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), Anton Holzapfel. Die Überwälzung der Kosten auf die Käufer dürfte nicht allzu schwierig sein. Denn auf dem Immobilienmarkt herrscht jetzt schon Angebotsknappheit. "Jeder, der nicht verkaufen muss, verkauft nicht", so Holzapfel. Denn die Veranlagungsalternativen zu Immobilien seien "nicht so toll", meinte er unter anderem in Bezug auf die niedrigen Sparbuchzinsen.

Die Immobilienertragsteuer ist für Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Baurechte) zu bezahlen. Besteuert wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös. Steuerfrei bleibt der Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen handelt.

Unterschieden wird hier auch, ob es sich um einen "Alt-Bestand" oder "Neu-Bestand" handelt. Stichtag ist der 31. März 2002. Bei dem sogenannten "Alt-Bestand" - das sind Liegenschaften, die vorher erworben wurden -, wird ein fiktiver Anschaffungswert von 86 Prozent vom Verkaufspreis angenommen. Alle Immobilien, die danach gekauft wurden, werden mit (noch) 25 Prozent des Verkaufserlöses besteuert (mehr Informationen dazu finden Sie hier). Die Anhebung der Steuer auf 30 Prozent ist im Gegensatz zu den klassischen Kapitalertragssteuern verfassungsrechtlich nicht begrenzt.

Kommentare