Parlament kann jetzt saniert werden
Der vorletzte Tag vor der Sommerpause: Das Hohe Haus beschäftigte sich vor allem mit Verkehrsthemen und dem Parlament selbst - hier ein Überblick über die Beschlüsse.
Schülertransporte Für das Lenken von Schülertransporten gilt künftig eine strengere Promillegrenze als bisher. Statt wie bisher 0,5 Promille liegt die Grenze in Zukunft bei 0,1 Promille. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde einstimmig verabschiedet. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, Taxi-Unternehmen zu ermöglichen, Schülerfahrten durchzuführen. Betroffen von der Promille-Grenze sind Lenker im sogenannten "Gelegenheitsverkehr" mit Pkw und Kleinbussen. Dies Begrenzung von 0,1 Promille galt bisher bereits bei Berufskraftfahrern, im Gelegenheitsverkehr lag diese bisher wie auch beim B-Führerschein bei 0,5 Promille.
Führerscheinprüfung Eine kleine Erleichterung für Jung-Soldaten brachte eine Novelle zum Führerscheingesetz: Die Untersuchung bei der Stellung gilt künftig für 18 Monate auch für die Führerscheinprüfung, womit die sonst dafür anfallenden Kosten (bis etwa 50 Euro) entfallen.
Deutsche Maut SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures sparch außerdem den Konflikt mit Deutschland um die Straßenmaut an: "Jedes Land kann sein Maut- und Steuersystem festsetzen. Aber wir haben den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Darauf poche ich", sagte sie. Sie werde Anfang kommender Woche den deutschen CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt in Wien treffen und entsprechende Gespräche führen. "Ich werde eine Diskriminierung der österreichischen Autofahrer nicht zulassen. Das wird zu meinem Widersand führen", so die Ressortchefin, die auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof als letzte Möglichkeit nannte.
Abgelehnt Bures bedankte sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung der Gesetzesvorhaben. Gleichzeitig wies sie Forderungen - etwa der Grünen Abgeordneten Gabriele Moser - nach einer Verankerung des Deliktes des Handytelefonierens ins Vormerksystem zurück. Sie appelliere vielmehr ans Verantwortungsbewusstsein des Autofahrer, sagte sie und verwies auf geplante Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in diesem Bereich.
Ewiges Thema Sanierung
Außerdem wurde der Weg zur Sanierung des Hohen Hauses freigemacht. Die Großbaustelle soll 2017 starten. Alle sechs Fraktionen unterstützen den neuen Plan, der nun auch gesetzlich festgeschrieben wird. Als Kostenrahmen für die Sanierung sind 352,2 Millionen vorgesehen. Die Kosten der Übersiedlung und des Ausweichquartiers werden mit 51,4 Millionen Euro beziffert. In beiden Fällen ist allerdings eine Toleranz von 20 Prozent anzunehmen, wobei eine Erhöhung des Kostenrahmens nur durch neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich wäre. Abgewickelt werden soll das Projekt durch eine eigene Realisierungsgesellschaft.
Theophil Hansens "Tempel der Demokratie"
Grüner Ärger über Novelle zum Arbeitslosengeld
Auch mehrere sozialpolitische Novellen standen auf der Tagesordnung: Scharfe Kritik der Grünen erfuhr dabei eine Neuregelung hinsichtlich der Berechnung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Künftig werden Zeiten des Präsenz-und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs nämlich nicht mehr berücksichtigt. Hintergrund der Neuregelung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der es als gleichheitswidrig ansah, dass zwar Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs berücksichtigt werden, nicht aber Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. Eine Frau hatte beim VfGH geklagt und bekam Recht.
Künftig wird allerdings keine dieser Zeiten anerkannt, was die Grüne Abgeordnete Judith Schwentner als "Witz" bezeichnete. Damit würden die Betroffenen ab kommenden Jahr nur mehr 20 statt 30 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie sie kritisierte. Schwentner verwies darauf, dass man noch bis 1. Jänner 2015 Zeit für eine Reparatur gehabt hätte, "im Sinne aller Betroffenen". Der nun gewählte Weg sei "absurd und eine Frechheit." SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser räumte ein, dass der Weg nicht ideal sei. Ihre Fraktion werde dafür weiterkämpfen, hier eine Lösung bis zu Beginn des kommenden Jahres zu finden.
Abgesegnet wurde auch eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie zum Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz. Neuerungen kommen damit bei den Bestimmungen zum Überbrückungsgeld, das Bauarbeitern einen leichtern Zugang zur Pension bringt. Alle Bauarbeiter, deren gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich liegt, werden nun einbezogen, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat. Damit werden auch ausländische Arbeitgeber die Arbeitgeberzuschläge zum Überbrückungsgeld zahlen müssen. Ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung besteht künftig in der Zeit vom 1. November bis 30. April für höchstens 200 (derzeit 192) und in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober für höchstens 120 (derzeit 96) ausfallende Arbeitsstunden.
Darüber hinaus wurde der Begriff "Assistenzhund" gesetzlich definiert - mittels einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes und des Sozialministeriumservicegesetzes. Konkret wird damit festgelegt, welche Kriterien er erfüllen muss, um aus öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.
Rhomberg und die Bundestheater-Holding
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