Nationalrat: Kleine Asylgesetz-Novelle beschlossen

NATIONALRAT: BUDGETREDE BLÜMEL
Es entfällt die Verpflichtung, einen Rechtsanspruch auf ortsübliche Unterkunft nachzuweisen.

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es eine nicht ganz unbedeutende Änderung. Es entfällt die Verpflichtung, einen Rechtsanspruch auf ortsübliche Unterkunft nachzuweisen. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats fand Mittwochabend keine Zustimmung der SPÖ, deren Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner nun prekäre Wohnverhältnisse als Folge fürchtet. Ähnliche Bedenken äußerte die FPÖ, die ebenfalls gegen die Vorlage votierte.

Weiters in der Novelle enthalten ist eine Korrektur anlässlich eines bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens. Mit der Änderung erhalten die erweiterten Familienangehörigen von EU-Bürgern, die Anspruch auf erleichterten Aufenthalt haben, künftig eine "Niederlassungsbewilligung". Damit dürfen sie in Österreich selbstständig arbeiten und nach zwei Jahren auf eine "Rot-Weiß-Rot-Karte" umsteigen.

Einwallner und FP-Mandatar Hannes Amesbauer sprachen sich angesichts der prekären Lage am österreichischen Arbeitsmarkt dagegen aus, den Zugang für Ausländer zu erleichtern.

Eine Änderung gibt es zudem bei der Rückkehrberatung für Flüchtlinge, die nach hinten verlegt wird. Künftig wird alternativ die Möglichkeit geboten, das Gespräch erst dann zu führen, wenn die Entscheidung durchsetzbar oder rechtskräftig ist. Ferner wird der Familienbegriff leicht ausgedehnt. Derzeit ist es so, dass ein zuerkannter Asyltitel nur von den minderjährigen Kindern auf die sogenannten gesetzlichen Vertreter übertragen werden kann. Künftig wird die Regelung auch viceversa gelten, wie es jetzt schon bei Kindern mit ihren leiblichen Eltern gehandhabt wird.

Weiterer Punkt der Novelle: Großbritannien wird auch nach dem EU-Austritt als sicheres Herkunftsland für Flüchtlinge festgelegt.

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