Neues Modell: Wer künftig noch Anspruch auf "Bildungskarenz" hat

Anträge auf die bisherige Version der Bildungskarenz waren noch bis April möglich. Und sie war beliebt: Die Kosten stiegen zuletzt auf 650 Millionen Euro pro Jahr. Auch deshalb fiel die Bildungskarenz dem Sparpaket der Bundesregierung zum Opfer. Es gibt jedoch eine Nachfolgeregelung.
An dieser neuen "Weiterbildungsbeihilfe", die von 2026 bis 2030 mit maximal 150 Millionen Euro budgetiert ist, feilte das Sozialministerium von Korinna Schumann (SPÖ) zuletzt. Der Gesetzesvorschlag liegt nun vor, wie Ö1 Dienstagmorgen überraschend berichtet. Die Begutachtungsfrist läuft bis 29. September.
Ende der "verlängerten Babypause"
Die alte Bildungskarenz wurde häufig als Instrument benutzt, um auf AMS-Kosten die Elternkarenz zu verlängern. Die neue Version soll nun tatsächlich nur noch der Weiterbildung am Arbeitsmarkt dienen - und in erster Linie Niedrigqualifizierten.
Was ändert sich? Anschließend an die Elternkarenz besteht für ein halbes Jahr laut Ö1 kein Anspruch mehr auf Weiterbildungsbeihilfe. Wer sie beziehen will, muss mindestens ein Jahr lang beschäftigt gewesen sein. Mindestens vier Jahre beschäftigt gewesen sein muss, wer ein Master- oder Diplomstudium absolviert hat. Die Weiterbildung muss zumindest 20 Wochenstunden in Anspruch nehmen, bei Betreuungspflichten 16 Wochenstunden.
Auch neu: Künftig gibt es keinen Rechtsanspruch auf "Weiterbildungsbeihilfe". Auch dann nicht, wenn der Antragsteller sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Warum? Weil die Förderung mit eben 150 Millionen Euro gedeckelt ist.
Keine Regelung für Besserverdiener
Wer übernimmt die Kosten? Prinzipiell das AMS, solange die Förderung nicht ausgeschöpft ist. Um sicherzustellen, dass sich vor allem Geringverdiener weiterbilden, gibt es aber noch eine Zusatzregelung: 15 Prozent muss der Arbeitgeber bei all jenen bezahlen, die mehr als 3.225 Euro (Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage) verdienen.
Auch Schumann betont gegenüber Ö1, dass es in erster Linie darum gehe, Geringqualifizierte "leichter in eine Höherqualifizierung bei aufrechtem Dienstverhältnis" zu bringen. Ab 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.212 Euro pro Monat - das ist laut Sozialministerium fast dreimal so viel wie früher. Je nachdem, wie hoch das Einkommen davor war, kann die Beihilfe bis zu 2.038 Euro betragen.
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