Rund 129.000 Euro Reingewinn soll eine Gruppe erzielt haben, die sich seit 2018 mit der Eintragung von Volksbegehren beschäftigt. Möglich macht es das Volksbegehrengesetz aus dem Jahr 2018, wo verankert ist, dass etwa die fünffache Summe des Geldeinsatzes für die Eintragung vom Staat refundiert werden muss. Die einzige Hürde dafür ist, dass so ein Volksbegehren zumindest 100.000 Unterschriften erzielen muss. In konkreten Zahlen: Bei einem Einsatz von 3.421,50 Euro an Gebühren fließen am Ende 17.107,50 Euro zurück. Das ergibt einen Reingewinn von 13.686 Euro.
➤ 129.000 Euro Gewinn: Volksbegehren als lukratives Geschäftsmodell
Seither ist die Zahl der Volksbegehren explodiert. Waren in den Jahren 2018 und 2019 jeweils nur drei registriert worden, wurden im heurigen Jahr bereits 58 Volksbegehren gezählt. Teilweise mit eigenartigen Themenstellungen.
ÖVP will eine Gesetzes-Novelle
Nachdem diesen Zahlen in der Vorwoche im KURIER aufgezeigt worden waren, wird nun die Politik reagieren. Im ÖVP-Parlamentsklub ist man für eine Novelle der derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl: „Ein wichtiges Instrument unserer Demokratie darf nicht für Geschäftemacherei missbraucht werden. Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig.“
➤ Volksbegehren: Halbe Million für die Bargeldzahlung
Das wird auch von Gerhard Karner (ÖVP) unterstützt. Als Innenminister ist er der politische Chef der obersten Wahlbehörde. Diese ist bis zum Februar 2023 von Robert Stein geleitet worden, der intern auch als „Mister Wahl“ bezeichnet worden ist. Er war im Jahr 2018 in die Entstehung des Volksbegehrengesetzes involviert gewesen. Damals wurde im Parlament der Fehler gemacht, dass die alte Gebührenordnung übernommen worden ist, bei der noch die Verwendung von Drucksorten einberechnet war. Seit 2018 aber läuft fast alles online ab.
Grüne für Änderung
Ähnlich sehen es die Grünen. Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer ärgert sich darüber: „Leider musste ich aber in meiner parlamentarischen Arbeit immer wieder beobachten, dass eine Gruppe von Personen wiederholt Volksbegehren eingebracht, aber wenig Interesse an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit ihrem Volksbegehren gezeigt hat. Es ist zu befürchten, dass dahinter ein wirtschaftliches Interesse steht und diese Personen Volksbegehren als lukratives Geschäftsmodell und nicht als wichtiges Partizipationsinstrument betrachten.“
So ein Missbrauch würde dazu führen, dass Volksbegehren an Bedeutung verlieren, weil echtes Engagement „in der Vielzahl der massenhaft produzierten Volksbegehren untergehen“. Deswegen schlägt Sirkka-Prammer vor, dass künftig nur noch jene Kosten erstattet werden, „die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind“. Nachsatz: „Damit würde auch seriösen Volksbegehren mehr Raum und Aufmerksamkeit zukommen.“ martin gebhart
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