Mindestsicherung: Heiz- und Wohn-Zuschüsse werden nicht abgezogen

August Wöginger.
ÖVP-Klubchef Wöginger kündigt bei der neuen Sozialhilfe Nachbesserungen an.

Die Koalition will bei der neuen Mindestsicherung weitere Zuschüsse von Ländern und Gemeinden erlauben. ÖVP-Klubobmann August Wöginger kündigte am Freitag an, dass zusätzliche Unterstützungsleistungen für Heizung oder Mieten die Ansprüche aus der Sozialhilfe nicht schmälern sollen: "Es ist notwendig, dass wir das klarstellen." Dies berichtete die Kleine Zeitung. Die evangelische Diakonie reagierte verhalten positiv.

Hintergrund: Vergangene Woche gab es Aufregung bzw. scharfe Kritik der Opposition, dass ÖVP und FPÖ bedürftigen Menschen private Spenden von der Sozialhilfe abziehen könnten. Beim Hearing zur Mindestsicherung im Sozialausschuss hatten die Regierungsparteien daher klargestellt, dass die neue Sozialhilfe nicht um Spendensummen privater und öffentlicher Institutionen gemindert werden soll.

Nun kündigt Wöginger an, dass auch zusätzliche Unterstützungsleistungen von Ländern und Gemeinden erlaubt werden sollen. Dies betrifft sowohl einmalige Maßnahmen wie Heizkostenzuschüsse, Schulstart- oder Weihnachtsgelder als auch monatliche Wohnbeihilfen. Letzteres müsse man sich aber noch ganz genau anschauen, um sozial treffsicher zu sein, so Wöginger.

Mindestsicherung: Heiz- und Wohn-Zuschüsse werden nicht abgezogen

Martin Schenk.

Diakonie: Wohnzuschüsse in Landeshauptstädten reichen nicht

Verhalten positiv reagiert auf diese Ankündigung der Sozialexperte der evangelischen Diakonie, Martin Schenk. Er verweist darauf, dass die in der neuen Mindestsicherung vorgesehenen Wohnzuschüsse allein nicht ausreichen, um die hohen Mietkosten in vielen Städten abzudecken. "Für mindestens 30 Prozent der Fälle, die bei uns in der Beratung sind, geht sich das mit den Wohnkosten in Innsbruck, Salzburg, Vorarlberg und teilweise Wien und Graz nicht aus", betont Schenk.

Er hofft daher, dass Länder und Gemeinden mit Wögingers Ankündigung nun mehr Flexibilität für zusätzliche Zuschüsse außerhalb der Sozialhilfe erhalten - und zwar über eine bürokratisch zu administrierende "Härtefallklausel" hinaus.

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