Aufregung um Spendenfalle bei Sozialhilfe

Aufregung um Spendenfalle bei Sozialhilfe
Bund gegen Wien: Greift die „Härtefallklausel“ oder wird die Mindestsicherung beinhart gekürzt?

Darf man Sozialhilfeempfängern künftig noch etwas zukommen lassen? Oder kassiert der Staat die Spende de facto ein, indem er dem Empfänger die Mindestsicherung um diesen Betrag kürzt? Was ist also mit Zuwendungen von Caritas oder „Licht ins Dunkel“ an Bedürftige?

Die SPÖ schießt scharf gegen FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Ihr Grundsatzgesetz sehe vor, dass es „bei freiwilligen Zuwendungen und Spenden keine Ausnahme“ gebe. Sie werden also wie andere Leistungen Dritter angerechnet, sprich von der Sozialhilfe abgezogen. Das habe die Ministerin auch schriftlich genauso festgehalten.

 

Aufregung um Spendenfalle bei Sozialhilfe

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)

Weniger Geld für Sozialhilfeempfänger

Wiens SPÖ-Stadtrat Peter Hacker schäumt deshalb und spricht von einem „absoluten Witz“. Privat gesammelte Weihnachtsgeschenke an bedürftige Kinder würden auf diese Weise von der Mindestsicherung abgezogen – für die SPÖ ein Riesenskandal.

Aufregung um Spendenfalle bei Sozialhilfe

SPÖ-Stadtrat Peter Hacker

Das FPÖ-geführte Sozialministerium widerspricht jedoch und sieht eine „politisch hochgespielte Aufregung“. Der Vorwurf des generellen Spendenabzugs bei Sozialhilfeempfängern sei einfach falsch. Das sehen auch etliche Bundesländer so.

Entscheidend sei, so das Ministerium, dass eine „Härtefallklausel“ im Ermessen der Länder Sachleistungen an Bedürftige weiterhin zulasse. „Sachleistungen, die sogenannten Sonderbedarf darstellen, wie zum Beispiel Boiler, Therme, Waschmaschine, Schulschikurs, Umzugskosten, etc. können im Rahmen der Härtefallklausel von den Ländern gewährt werden – ohne Anrechnung.“

Auch Hilfe bei Mietrückständen, um einen Härtefall abzuwenden, oder der Rollstuhl, der von „Licht ins Dunkel“ gespendet oder mitfinanziert wird, würde „selbstverständlich nicht“ von der Mindestsicherung abgezogen.

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