Mehr Geld für Asylquartiere: Ministerium blockt ab

Mehr Geld für Asylquartiere: Ministerium blockt ab
Die Bundesländer wollen wegen der Teuerung mehr Geld für Asylquartiergeber. Das Ministerium sieht keinen Grund dafür.

Die nächste ordentliche Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Bundesländer ist erst im September in Kärnten geplant. Überraschend wurde nun für heute, Mittwoch, zu einer außerordentlichen Videokonferenz geladen. Thema sind die Kostensteigerungen für Asylquartiergeber und bei der individuellen Unterbringung von Asylwerbern. Der Grund für diese Sonderkonferenz: Die aktuellen Kostensteigerungen würden Quartiersbetreiber immer mehr unter Druck bringen. Da müsse der Bund mit neuen Kostensätzen einspringen, so das Ansinnen der Bundesländer. Angestrebt wird, dass dazu eine eigene 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wird.

Aus dem Büro der Kärntner Flüchtlingsreferentin Sara Schaar (SPÖ) heißt es dazu, dass die Quartiergeber unter den hohen Kosten leiden würden. Daher sei es wichtig, über den Sommer an Lösungen zu arbeiten. Dass zuletzt die Kostenhöchstsätze bereits rückwirkend mit 1. März 2022 erhöht worden wären, lässt man nicht gelten. Da sie die extreme Teuerung noch kein wirkliches Thema gewesen.

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Ministerium verweist auf Vereinbarungen

Im Innenministerium kann man diesen Aufschrei der Bundesländer nicht nachvollziehen. Seitens des Bundes wären bereits Maßnahmen zur Unterstützung der Lände gesetzt worden.

Man verweist darauf, dass neben der im Jahr 2022 beschlossenen Zusatzvereinbarung zur Grundversorgungsvereinbarung die Kostenhöchstsätze bezüglich Unterbringung und Betreuung rückwirkend mit 1. März 2022 erhöht worden wären. Bei der organisierten Unterbringung wurde der Tagsatz nun von 21 auf 25 Euro und bei der privaten Unterbringung gab es eine Steigerung um insgesamt 60 Euro (15 Euro für Unterbringung, 45 Euro bei der Verpflegung).

FESTAKT INNENMINISTERIUM "20 JAHRE BUNDESKRIMINALAMT": KARNER

Innenminister Gerhard Karner: Kostensätze wurden 2022 bereits erhöht.

Zusätzlich habe der Bund die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung eines Teuerungsausgleichs für organisierte und private Quartiergeber geschaffen. Dieser Teuerungsausgleich ist ein befristeter Kostenersatz, der rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis März geleistet und zu 100 Prozent vom Bund getragen wird. So der Hinweis aus dem Innenministerium. Die Umsetzung und Auszahlung des Teuerungsausgleichs obliege den Bundesländern.

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