Maßnahmenpaket gegen Raser geht bis zur Fahrzeug-Beschlagnahmung

Deutlich höhere Strafen beschlossen. Führerscheinentzugsdauer für Geschwindigkeitsüberschreitung wird verdoppelt, in gefährlichen Fällen wird Auto beschlagnahmt.

Rasern soll das Auto weggenommen werden

Im Ministerrat wird am heutigen Mittwoch ein Fünf-Punkte-Plan gegen extreme Raserei beschlossen. Dieser sieht die bereits im Vorjahr angekündigten höheren Strafen für Schnellfahrer vor, außerdem wird die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt.

In besonders gefährlichen Fällen soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden, kündigten Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Salzburgs Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) in einer Pressekonferenz an.

Strafen verdoppelt

Zahlreiche Unfälle der vergangenen Wochen und Monate wurden durch "rücksichtlose Raser, die sich und andere bewusst gefährden", verursacht, sagte Gewessler. Die bisherigen Strafen würden oft nicht wirken, unbelehrbare Wiederholungstäter lassen sich davon nicht abschrecken, konstatierte die Verkehrsministerin. "Menschen, die bei einem Verkehrsunfall sterben, sind nicht nur eine Zahl in der Statistik, sondern Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte. Jeder einzelne Tote ist einer zu viel", sagte Gewessler.

Insbesondere bei illegalen Straßenrennen kündigte sie eine Verschärfung der Gangart an. Geplant ist, dass die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird, sagte Gewessler. Das soll mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate und einer verpflichtenden Nachschulung geahndet werden.

"Wir wissen, dass das Auto bei überhöhter Geschwindigkeit zur Waffe wird", sagte Schnöll. Das sei zuletzt bei einem Unfall vor zwei Wochen in Salzburg deutlich geworden, bei dem ein 17-jähriger Mitfahrer bei einem Rennen mit mehr als 100 km/h im Ortsgebiet starb. Zahlreiche "dramatischen Unfälle" haben die Diskussion um die Strafverschärfung beschleunigt. "Wir sehen auch grundsätzlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Todeszahlen und der Gesetzeslage gibt", meinte Schnöll. Die Länder seien als nunmehr vollziehende Behörden sehr froh über das Maßnahmenpaket.

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