Maklergebühren werden vorerst nicht abgeschafft
Die ÖVP ließ im Wahlkampf mit einer Forderung aufhorchen, bei der sie jahrelang eine gegenteilige Position vertreten hatte: Maklerprovisionen sollten künftig von jenen bezahlt werden, die den Makler auch beauftragt haben und das sind im überwiegenden Fall die Vermieter. Die Türkisen traten somit für das sogenannte Bestellerprinzip ein. Bislang war es die SPÖ, die während der großen Koalition versucht hat, das Bestellerprinzip umzusetzen, ist jedoch stets am Widerstand des schwarzen Partners gescheitert. Ein Antrag, das Bestellerprinzip einzuführen, liegt seit 2015 im parlamentarischen Unterausschuss.
Jörg Leichtfried, stellvertretender SPÖ-Klubchef, begrüßte den türkisen Schwenk: Er werde die ÖVP beim Wort nehmen. "Wir werden sehen, ob die ÖVP wirklich von ihrer mieterfeindlichen Politik abgehen will“, so Leichtfried.
Der Fristsetzungsantrag der SPÖ blieb in der Sondersitzung am Donnerstag ohne Mehrheit. Heißt: Die Maklergebühren für die Wohnungssuche werden vorerst weiter vom Mieter bezahlt werden müssen. Eine Abschaffung vor der Wahl geht sich nicht mehr aus. Die Sozialdemokraten kritisierten am Freitag, dass die ehemaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie die NEOS gegen den SPÖ-Antrag gestimmt hätten.
Die ÖVP hatte im Vorfeld der Sondersitzung erklärt, den SPÖ-Antrag nicht zu unterstützen und einen eigenen angekündigt. Ein Fristsetzungsantrag sei aber ohne Zuweisungssitzung nicht möglich gewesen, erklärte eine Sprecherin des ÖVP-Klubs auf APA-Anfrage. Daher habe man einen Entschließungsantrag eingebracht. Ein solcher ist allerdings nur unverbindlich.
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