Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz: Schriftliches Urteil liegt vor

Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz: Schriftliches Urteil liegt vor
Kurz und Bonelli haben nun vier Wochen Zeit, Rechtsmittel einzubringen.

Knapp drei Monate nachdem Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli im Wiener Straflandesgericht wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss verurteilt wurden, liegt nun das schriftliche Urteil vor. Kurz erhielt erstinstanzlich acht Monate und Bonelli sechs Monate bedingte Haft

Das 91 Seiten starke Urteil wurde bereits der Rechtsvertretung von Kurz und Bonelli zugestellt, berichtete die Presse am Mittwoch. Diese hat nun vier Wochen Zeit, die bereits angemeldete volle Berufung auszuarbeiten.

Kurz wurde Ende Februar von Richter Michael Radastizcs am Ende eines mehrwöchigen Gerichtsprozesses schuldig gesprochen, weil er die Rolle, die er als Kanzler bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG innehatte, heruntergespielt haben soll. 

Kurz selbst bestreitet dies. Freigesprochen wurde der ehemalige ÖVP-Chef hingegen vom Vorwurf der Falschaussage in Zusammenhang mit der Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand.

Urteil ist zugestellt

Wie die Presse berichtet, liegt das Urteil seit Montag vor und wurde Kurz bereits zugestellt. Er und seine Rechtsvertretung haben nun vier Wochen Zeit, um die bereits angekündigte Berufung auszuarbeiten. 

Die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat keine Rechtsmittel angekündigt, das Oberlandesgericht Wien muss als zweite Instanz somit allein über die Berufung der Verteidigung entscheiden.

Kurz will berufen

Ein Sprecher Kurz' bekräftigte am Mittwoch gegenüber der APA abermals, dass der Ex-Kanzler Berufung einlegen werde. Nach wie vor sei nämlich „schwer nachvollziehbar, dass es möglich ist, dass man bei einer Aussage im Untersuchungsausschuss unterbrochen wird, nicht ausreden kann und dann für eine angeblich unvollständige Antwort verurteilt wird“. 

Ein weiterer Grund sei, dass man den Richter für befangen hält. „Auch, wenn der Richter sich selbst nicht für befangen erachtet, werden wir selbstverständlich auch wegen Befangenheit berufen“, so Kurz' Sprecher.

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