Krankenkassen: VfGH weist Antrag gegen "Ausgabenbremse" zurück

Sozialministerin Hartinger-Klein stellt die Anrechenbarkeiten klar.
Antrag unzulässig: Verfassungsrichter gehen daher auf geltend gemachte Verstöße der NÖGKK nicht ein.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) gegen eine "Ausgabenbremse" in der Sozialversicherung zurückgewiesen.

Worum geht es? Die türkis-blaue Bundesregierung hat im vergangenen September eine Reform der Krankenkassen verkündet. Statt bisher 21 gibt es ab 2020 nur noch fünf Sozialversicherungsträger. Außerdem beschloss die Regierung eine Regelung, dass die Sozialversicherungen vor dieser geplanten Kassenreform Maßnahmen setzen, welche die Reform erschweren könnten. Dagegen hat die NÖGKK geklagt - nun erfolglos.

Unzulässig

Die NÖGKK sieht in der "Ausgabenbremse" einen unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltung der Kasse. Der VfGH ging aber auf die von der NÖGKK angeführten Verstöße gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung gar nicht ein. Der Antrag sei unzulässig, weil das Gesetz nach der Einbringung des Antrags im November mittlerweile geändert wurde.

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