Krankenkassen: Verärgerung über Schnüffel-Auftrag der Regierung

Krankenkassen: Verärgerung über Schnüffel-Auftrag der Regierung
Man wolle dies nicht und sei weder gefragt noch eingebunden worden, hieß es nach einer Sitzung der Trägerkonferenz.

Bei Österreichs Krankenversicherungsträgern herrscht kaum verhohlener Ärger über den von der Bundesregierung geplanten Auftrag, den Versicherten bezüglich Krankenstands-, Heilmittel- und e-Card-Missbrauch per Analysestool elektronisch nachzuschnüffeln. Man wolle dies nicht und sei weder gefragt noch eingebunden worden, hieß es nach einer Sitzung der Trägerkonferenz.

Niemand im Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe eine solche Gesetzesänderung bestellt, betonte Ingrid Reischl, Chefin der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und Vorsitzende der Trägerkonferenz, am Dienstag vor Journalisten. "Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum wir jetzt kranke Menschen weiter verfolgen sollten", sagte sie. Bereits jetzt existiere in allen Kassen ein Arbeitsunfähigkeitsmanagement, das problemlos und gut funktioniere.

Gibt schon "Tools, die gut funktionieren"

Kritische Worte kommen auch von Hauptverbands-Chef Alexander Biach. Man habe Tools, die bereits jetzt gut funktionierten, unterstrich er, nicht nur was Krankenstände, sondern auch was etwa die Abrechnung der Ärzte betreffe: "Mir hätte es gefallen, wenn man einmal schaut, was da an Überprüfungsmöglichkeiten vorhanden ist." Wer dies ins Gesetz geschrieben habe, wisse er nicht, so Biach, der selbst fest in der Regierungspartei ÖVP verankert ist. Mit ihm sei jedenfalls nicht gesprochen worden.

Einen möglichen Verantwortlichen sieht man in Krankenversicherungskreisen aber doch. Das gesamte Regierungsprogramm trage die Handschrift der Industrie, heißt es hinter vorgehaltener Hand. 

Fraglich bleibt ohnehin, wie sinnvoll die Maßnahme ist. Krankenstände, die lediglich einen Tag dauern, werden in der Regel (Ausnahme: bei Beamten) nicht der Krankenkassa gemeldet. Wenn sich also jemand nur einen "blauen Montag" gönnt, wird er auch künftig nicht erfasst.

"Generalverdacht"

Andreas Huss, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, machte aus seiner Ablehnung kein Hehl. "Ich will das auch nicht", betonte er. Wie sich ein Versicherter illegal Zugang zu Heilmitteln verschaffen könne, sei ihm schleierhaft, denn es brauche ja einen Arzt, der ihm das Medikamente verschreibe und oft auch einen Chefarzt, der dies bewillige. Kritikwürdig sei für ihn auch, dass mit der geplanten ASVG-Änderung die Datenschutzgrundverordnung ausgehebelt werden solle.

Huss' Interpretation: Versicherte würden mit dem geplanten Gesetz unter Generalverdacht des Heilmittelmissbrauchs gestellt. Es würden Daten gesammelt, Verdachtsfälle per Algorithmen konstruiert und die Versicherten flächendeckend gescreent. Andererseits schaffe man seitens des Gesundheitsministeriums aber gerade das Mystery Shopping bei Ärzten ab, so der SGKK-Chef.

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