Korruption: Kurz-Vertraute legten Beschwerde gegen Razzia ein

Korruption: Kurz-Vertraute legten Beschwerde gegen Razzia ein
Die beiden Kurz-Berater Gerald Fleischmann und Stefan Steiner legen Rechtsmittel gegen die Hausdurchsuchung ein. Die Vorwürfe seien haltlos, denn laut Beschwerde gebe es „keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise dafür“, so die Argumentation.

Nun ist es so weit: Sebastian Kurz genießt keine Immunität mehr vor dem Gesetz. Am Donnerstag wird der ÖVP-Klubobmann vom Parlament ausgeliefert. Am Montag kann dann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wieder die Ermittlungen weiterführen. Vertraute von Kurz erzählen, dass der Ex-Kanzler voll auf seine Verteidigung konzentriert sei.

Der erste Schritt zu dieser Verteidigung sollte ein Gutachten von Peter Lewisch sein. Der Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht erstellte ein 17-seitiges Gutachten, das zu der Conclusio kam, dass der Beschuldigtenstatus von Kurz nicht nachvollziehbar sei. Allerdings erfüllte das Manöver nicht den gewünschten Zweck.

Korruption: Kurz-Vertraute legten Beschwerde gegen Razzia ein

Stefan Steiner

Denn nicht nur, dass Lewisch das Gutachten mit dem Logo der Universität Wien versah, was bei einem Privatgutachten nicht erlaubt ist. Ein weiterer Kritikpunkt war: Warum haben die Vertrauten von Kurz nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft, um die Anordnung zur Hausdurchsuchung zu bekämpfen, wenn die Vorwürfe der WKStA nicht gerechtfertigt seien.

Stefan Steiner, Kurz wichtigster Berater, hat nun diesen Weg gewählt. Die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos, denn laut Berufung gebe es „keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise“, die auf eine Involvierung Steiners in die Vereinbarungen zwischen der Tageszeitung Österreich, Thomas Schmid und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab hinweisen.

Auch „Mr. Message Control“, Gerald Fleischmann, hat gegen die Anordnung zur Hausdurchsuchung eine Beschwerde eingebracht. Sein Anwalt argumentiert, dass es „sich geradezu um willkürliche Sachverhaltsannahmen“ handeln würde.

Das Oberlandesgericht muss über die Beschwerden entscheiden. Zeitlimit gibt es keines.Ida Metzger

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