Kopftuchverbot: Türkis-Blau buhlt um "Ja" von Opposition

Kopftuchverbot: Türkis-Blau buhlt um "Ja" von Opposition
Die Regierung vertagt den Antrag für das Verbot an Volksschulen und will mit SPÖ, Neos und Liste Jetzt reden.

Die Zahl der Betroffenen ist ungewiss. Die Haltung der Regierung eindeutig. ÖVP-FPÖ wollen das Kopftuchverbot – nach dem Kindergarten – auf bis zu zehnjährige Schülerinnen ausweiten. Die Regierung braucht für die dazu notwendige Verfassungsbestimmung im Schulunterrichtsgesetz eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – also die Opposition. Doch die Stimmen wird sie mit dem vorliegenden Antrag von keiner der Oppositionsparteien erhalten. „Einzelmaßnahmen in den Verfassungsrang zu heben – offenbar aus Angst vor der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs – ist eine Missachtung des Parlaments und ein Missbrauch der Verfassungsmehrheit,“ kritisierte Neos-Bildungssprecher Douglas Hoyos die Regierung noch vor dem Unterrichtsausschuss am Mittwoch.

Der Paragraf mit dem „Verbot des Tragens weltanschaulicher oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für Schüler bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres“ greift für Neos, SPÖ und die Liste Jetzt zu kurz. Sie wollen ein Gesamtpaket für Integration.

„Groschen gefallen“

Um das Kopftuchverbot für Volksschüler erfolgreich zur Abstimmung zu bringen, lenken ÖVP und FPÖ jetzt ein. „Offenbar ist der Groschen gefallen“, so Hoyos. Die Koalition vertagte ihren Antrag und will nun mit der Opposition reden. „Wir sind verhandlungsbereit, wenn es um ein Gesamtpaket, um Integration, Sprachförderung, ganztägige Schulangebote, um Ressourcenausstattung mit mehr Lehrern und Sozialpädagogen geht“, sagt SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid. Sie mahnt die Einbindung von Integrationsrat, Verfassungsexperten, Lehrergewerkschaftern und Schülern ein. Dies habe, wie auch der von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann versprochene Diskurs, bis dato nicht stattgefunden.

Die Koalition beruft sich in ihrem Antrag auf die UN-Kinderrechtskonvention, die das Recht auf Bildung und Entfaltung der Persönlichkeit festschreibt. Das Argument, das Verbot sei „zum Schutz von Mädchen“, geht laut Stephanie Cox, Bildungssprecherin der Liste Jetzt, fehl. Emanzipation finde nicht „durch Kleidervorschriften statt, sondern durch Bildung“.

 

Wie es im Gesetzestext heißt soll „jede Art von Bekleidung, welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt“ bei Nichtbeachtung bestraft werden. Trägt ein Kind Kopftuch, muss der Schulleiter die „zuständige Bildungsdirektion unverzüglich verständigen“. Diese wiederum muss „die Erziehungsberechtigten innerhalb von 4 Schultagen zu einem verpflichtenden Gespräch laden“. Kommt das Kind weiter mit Kopftuch oder der Erziehungsberechtigte nicht zum Gespräch, drohen Strafen von bis zu 440 Euro.

Neos und Liste Jetzt wollen, dass Kinder sich in der Schule in einem „religionsneutralen Raum“ (Cox) bewegen können. Die Pinken plädieren in ihrem bereits im November präsentierten Paket dafür, „religiös-bedingte Kleidungsstücke in Kindergärten und Schulen für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zu bannen.“

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