Kopftuchverbot: IGGÖ bittet Van der Bellen nicht zu unterzeichnen
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, appelliert an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, das vom Parlament beschlossene Gesetz für ein Kopftuchverbot für Volksschulkinder nicht zu unterzeichnen. In einem Brief an das Staatsoberhaupt bezeichnet Vural das Gesetz als diskriminierend und verfassungswidrig.
Kippas ausgenommen
Der Bundespräsident hat mit seiner Unterschrift nur das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu beurkunden. Vural begründet die Bitte an den Bundespräsidenten damit, dass das Kopftuchverbot nur muslimische Mädchen betreffen würde. Kippas jüdischer Burschen oder Patkas junger Sikhs seien ausgenommen. "Damit ist dieses Gesetz weder verfassungskonform, da es eine Religion und ihre religiöse Glaubenspraxis benachteiligt, noch ist es im Sinne unserer verbrieften Rechte auf Kultusfreiheit", schreibt der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft.
Vural bietet ein neues Hearing unter Einbindung muslimischer Eltern und der lslamischen Glaubensgemeinschaft an. Mit der neuen Regierung könnte damit seiner Auffassung nach "ein Weg ohne Verbote und Strafen" gefunden und dennoch für die wenigen Fälle, in denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte, eine Lösung mittels Aufklärung und individueller Betreuung gefunden werden.
Zuerst Gespräch, dann Strafe
Genau genommen geht es im Gesetz nicht nur um das islamische Kopftuch, sondern um jegliche „weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Bei Verstößen soll zuerst das Gespräch mit den Eltern gesucht werden, im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen von bis zu 440 Euro.
Das betrifft also auch den sogenannten Patka, den die Buben bei den aus Indien stammenden Sikh tragen, bevor sie einen Turban bekommen. Allerdings wird schon in der Begründung des Gesetzesantrags deutlich, dass es um den Islam geht.
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