Keine Mindestsicherung mehr für entlassene Straftäter

Keine Mindestsicherung mehr für entlassene Straftäter
Bewährungshelfer warnen vor Regierungsplan: Obdachlosigkeit und Rückfall in Kriminalität drohen.

Die geplante Mindestsicherungreform sieht vor, dass vorzeitig aus der Haft entlassene Straftäter keine Mindestsicherung mehr bekommen. Laut dem Entwurf von FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sind davon nur Menschen betroffen, die zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurden.

Werden sie vorzeitig entlassen, bekommen Straftäter für den Rest der ausgesprochenen Haftdauer nur noch die Grundversorgung, die je nach Bundesland zwischen 290 und 365 Euro beträgt. So soll im Falle einer Nachsicht weiterhin „eine adäquate öffentliche Sanktionswirkung“ gewährleistet sein, steht es weiter im Entwurf.

Wird also jemand zu zwölf Monaten Haft verurteilt, aber schon nach vier Monaten entlassen, muss er acht Monate lang mit der Grundversorgung alle anfallenden Kosten stemmen. „Das geht sich mit 365 Euro nicht aus“, sagt Christoph Koss vom Verein „Neustart“.

 

Der gemeinnützige Verein leistet unter anderem Bewährungshilfe und hilft ehemaligen Sträflingen, nicht rückfällig zu werden. Mit der geplanten Reform hätten viele Menschen nach der Haft kaum mehr Perspektiven. Sie laufen Gefahr, obdachlos zu werden. „Wir produzieren Rückfall und damit mehr Kriminalität“, warnt Koss.

Großteil der Betroffenen Österreicher

Um diese Rückfälle zu verhindern, hat man bisher versucht, auf Basis von Sozialhilfe gesicherte Existenzen aufzubauen. „Wenn wir diese Basis nicht haben, stehen diese Menschen auf der Straße - und wir müssen uns um die Abdeckung ihrer elementaren Lebensbedürfnisse kümmern“, bemängelt Koss das Vorhaben der Regierung.

14.000 Menschen werden in Österreich jährlich zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt. Ausländer werden nach der Haft meist abgeschoben, daher wäre ein Großteil der Betroffenen Österreicher.

"Neustart" fordert Streichung

In einer Stellungnahme schreibt „Neustart“, der Ausschluss von Sozialhilfe würde Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen. Nach dieser dürfe „niemand… unmenschlicher und erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ „Neustart“ fordert deshalb, dieses Vorhaben „ersatzlos zu streichen“.

Das Justizministerium will vorerst zu dem Reformentwurf keine Stellungnahme beziehen, er werde noch geprüft. Die Begutachtungsfrist endet am 10. Jänner 2019.

 

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