Kassenfusion: Drastische Verschärfungen beim Krankenstand drohen

Symbolbild
Arbeitgeber wollen Ursache für Krankenstand, Bettruhe und Ausgehzeiten wissen und wollen Gesundheitszustand prüfen dürfen

Stellen Sie sich vor, Sie sind psychisch so krank, dass Sie nicht arbeiten können; und stellen Sie sich weiter vor, Arzt und Krankenkasse finden, es täte ihrer Heilung gut, würden Sie zum Wandern wegfahren. Soll Ihr Arbeitgeber in diesem Fall – Krankenstand, aber trotzdem „auf Urlaub“ – wissen, woran genau Sie leiden?

Es sind Fragen wie diese, die Arbeitnehmervertreter derzeit wütend machen.

Denn ÖGB und Arbeiterkammer glauben, den Versicherten stünden Verschärfungen bevor. „Es steht im Raum, dass Arbeitgeber den Krankenkassen anordnen können, schärfer und genauer zu kontrollieren, ob jemand krank ist. Möglicherweise auch, dass sie die Ursache für den Krankenstand und welche Ausgangszeiten Versicherte im Krankenstand haben, an den Dienstgeber melden müssen“, sagt Andreas Huss, Arbeitnehmer-Obmann in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zum KURIER.

Kassenfusion: Drastische Verschärfungen beim Krankenstand drohen

Erst am Dienstag hatten Huss, ÖGB-Vizechefin Korinna Schumann und AK-Direktor Christoph Klein kritisiert, dass die neun Gebietskrankenkassen per 1. Jänner zur ÖGK fusioniert werden.

Eines ihrer Argumente lautet: Die Fusion bringe neue, paritätisch besetzte Entscheidungsgremien – und entmachte die Arbeitnehmervertreter. „Es ist zutiefst undemokratisch, wenn 160.000 Arbeitgeber das gleiche Stimmgewicht haben wie 7,2 Millionen Versicherte“, sagt AK-Direktor Klein.

Warum kommt der Protest jetzt? Zum einen, weil die Fusion mit 1. Jänner unmittelbar bevorsteht.

Zum anderen, weil am Dienstag der „Überleitungsausschuss“ der ÖGK tagt. In dieser Sitzung stehen eine Reihe von Harmonisierungen für Patienten ins Haus.

Arbeitnehmervertreter argwöhnen, die Arbeitgeber würden gleichzeitig mit den besseren Leistungen für die Patienten auch die beschriebene Aktion scharf bei Krankenständen beschließen wollen.

Neue Krankenordnung

In einem der APA vorliegenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue „Krankenordnung“ ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig „einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes“ geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung als „heftige Geschichte“. Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.
„Noch heftiger“ findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll.

"Unnötige Belastung"

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat. Die Wirtschaft verweist in ihrem Forderungspapier allerdings darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und „den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten“.

Generalsekretär Kurt Egger bezeichnet die Wortmeldungen von ÖGB und AK als „Panikmache“. Das neue Modell sei „schlanker und effizienter“. Vor allem erlaube es, das Geld dort einzusetzen, wo es hingehöre: „Bei der Versorgung der Versicherten.“

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