Kärnten bleibt beim Geld anders

Jetzt ist es amtlich: Mit Ausnahme des Teams Stronach hat in Kärnten keine Partei das gesetzlich vorgeschriebene Wahlkampfkosten-Limit von jeweils 590.000 Euro überschritten. Demnach gibt es auch keine weiteren Streichungen bei der Parteienförderung.
Das Team Stronach hatte nie bestritten, dass für die Landtagswahl am 3. März 1,3 Millionen Euro ausgegeben wurden. Doch auch SPÖ, Freiheitliche und ÖVP waren in Summe auf mehr als die erlaubten 590.000 Euro gekommen. Und zwar über Gelder aus dem Klub (SPÖ), der parteieigenen Werbeagentur (FPK) oder aus dem Wirtschaftsbund (ÖVP).
„Doch das widerspricht nicht dem Gesetz“, sagt Horst Felsner, der als Leiter der Finanzabteilung des Landes mit der Prüfung beauftragt war. „Denn im Gesetz ist ausdrücklich von Wahlparteien als Wahlwerber die Rede.“
Felsners Ansicht stützt sich auf ein Gutachten des Bundeskanzleramtes. Darin wird festgehalten, dass es sich bei Zuwendungen von Klubs usw. um „Spenden“ handle, die nach dem Parteiengesetz 2012 nicht der „Wahlpartei“ zugerechnet werden dürfen. „Weil es im Landesgesetz zum Unterschied zum Bund keine Spendenregelung gibt, war das auch nicht zu berücksichtigen“, sagt Felsner.
Daher sei auch die in Kärnten über den SPÖ-Klub geflossene Wahlwerbung nicht mit dem vom Nationalratsklub bezahlten Faymann-Plakat zu vergleichen.
Fazit: Die SPÖ bekommt für 2014 die vollen 2,343 Mio. Euro, die FPÖ 1,267 Mio., ÖVP und Grüne je 1,132 Mio. und das BZÖ 729.000 Euro an Parteienförderung.
Franks „Spende“
Dem Team Stronach wären 998.000 Euro zugestanden. „Es kann nicht sein, dass jene Partei, die als Einzige ehrlich war, bestraft wird“, ereifert sich Gerhard Köfer. „Wir haben keinen Cent Steuergeld verwendet. Franks Gelder sind Spenden gewesen.“
Das Gutachten des Bundeskanzleramtes hat ihn nicht überrascht: „Die Klubzuwendung bei der SPÖ in Kärnten ist doch eins zu eins auf das Plakat von Bundeskanzler Werner Faymann anzuwenden“, sagte er zum KURIER. Team Stronach wird daher den negativen Bescheid des Landes beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
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