Zugegeben, die Angelegenheit ist heikel: Es geht immerhin um einen Strafantrag (keine Anklage, weil in diesem Fall ein Einzelrichter entscheidet) gegen einen ehemaligen Bundeskanzler. Und die Justiz dürfte nach den vergangenen Pleiten vorsichtiger geworden sein. Der Ex-Grüne Christoph Chorherr, Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek und Oberstaatsanwaltschaftschef Johann Fuchs wurden zuletzt freigesprochen, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache sogar schon zwei Mal. Bei Kurz geht es um den Vorwurf, dass er seine Rolle bei der Bestellung seines ehemaligen Weggefährten Thomas Schmid als ÖBAG-Chef im U-Ausschuss kleingeredet hat.
Dort wurde ihm von Helmut Brandstätter (Neos) die Frage gestellt, ob er mit Schmid darüber gesprochen habe, bevor dieser sich auf den Posten beworben hat. Ein „Na“ am Beginn seiner Antwort wurde im Protokoll als „Nein“ festgehalten. Kurz erklärte dann bei seiner Beschuldigtenvernehmung durch einen Richter, das „Na“ sei eher atmosphärisch bedingt gewesen: „Wenn ich vom Brandstätter etwas höre, nehme ich immer eine generell ablehnende Haltung ein.“
Drei relevanten Aspekte
Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren – wie so oft – Chats von Schmids Handy. Die WKStA hat keine Mühen gescheut, weitere Beweise zu finden: 28 Zeugen wurden befragt – allerdings konnte keiner davon bestätigen, dass Kurz in einen der drei relevanten Aspekte – die Bestellung Schmids, die Auswahl der Aufsichtsräte und zuvor die Konzeption des ÖBAG-Gesetzes – eingebunden war.
Neben den Chats ist an Belastendem nur Schmids Geständnis bei der WKStA bekannt: Er gab an, die Planung sei von Kurz ausgegangen, Bonelli habe das auch gewusst. Wie die WKStA im Vorhabensbericht argumentiert, ist nicht bekannt. Also heißt es weiter: bitte warten.
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