Justiz zögert: Noch keine offizielle Anklage gegen Sebastian Kurz

Justiz zögert: Noch keine offizielle Anklage gegen Sebastian Kurz
Drei Jahre nach der Aussage des Ex-Bundeskanzlers im U-Ausschuss gibt es einen Vorhabensbericht der WKStA

Fast drei Jahre liegt die Aussage von Sebastian Kurz im Ibiza-U-Ausschuss zurück, fast zwei Jahre lang hat die WKStA dann wegen Falschaussage gegen den Ex-Kanzler und Ex-ÖVP-Chef ermittelt.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass ein Vorhabensbericht mittlerweile im Justizministerium liegt – dort wird er dem Weisungsrat vorgelegt und kommt dann wieder zur WKStA retour. „Mittlerweile“ ist relativ: Immerhin bestätigte die WKStA schon im Jänner, dass die Ermittlungen gegen Kurz sowie gegen dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner abgeschlossen sind. Es gibt Anzeichen dafür, dass es sich dabei um Strafanträge handelt. Bei vielen Beobachtern – auch justizintern – drängt sich die Frage auf: Warum dauert das so lange?

Zugegeben, die Angelegenheit ist heikel: Es geht immerhin um einen Strafantrag (keine Anklage, weil in diesem Fall ein Einzelrichter entscheidet) gegen einen ehemaligen Bundeskanzler. Und die Justiz dürfte nach den vergangenen Pleiten vorsichtiger geworden sein. Der Ex-Grüne Christoph Chorherr, Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek und Oberstaatsanwaltschaftschef Johann Fuchs wurden zuletzt freigesprochen, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache sogar schon zwei Mal. Bei Kurz geht es um den Vorwurf, dass er seine Rolle bei der Bestellung seines ehemaligen Weggefährten Thomas Schmid als ÖBAG-Chef im U-Ausschuss kleingeredet hat.

Dort wurde ihm von Helmut Brandstätter (Neos) die Frage gestellt, ob er mit Schmid darüber gesprochen habe, bevor dieser sich auf den Posten beworben hat. Ein „Na“ am Beginn seiner Antwort wurde im Protokoll als „Nein“ festgehalten. Kurz erklärte dann bei seiner Beschuldigtenvernehmung durch einen Richter, das „Na“ sei eher atmosphärisch bedingt gewesen: „Wenn ich vom Brandstätter etwas höre, nehme ich immer eine generell ablehnende Haltung ein.“

Drei relevanten Aspekte

Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren – wie so oft – Chats von Schmids Handy. Die WKStA hat keine Mühen gescheut, weitere Beweise zu finden: 28 Zeugen wurden befragt – allerdings konnte keiner davon bestätigen, dass Kurz in einen der drei relevanten Aspekte – die Bestellung Schmids, die Auswahl der Aufsichtsräte und zuvor die Konzeption des ÖBAG-Gesetzes – eingebunden war.

Neben den Chats ist an Belastendem nur Schmids Geständnis bei der WKStA bekannt: Er gab an, die Planung sei von Kurz ausgegangen, Bonelli habe das auch gewusst. Wie die WKStA im Vorhabensbericht argumentiert, ist nicht bekannt. Also heißt es weiter: bitte warten.

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