Justiz: Kronzeugenregelung vor dem Aus?
Wenn nichts passiert, ist sie mit Jahreswechsel Geschichte: Die vor exakt zehn Jahren probeweise eingeführte Kronzeugenregelung läuft mit 31. Dezember 2021 aus.
2011 war sie juristisch ein Meilenstein. Denn Österreichs Strafrecht kannte diese – im angelsächsischen Raum etablierte – Praxis nicht.
Entsprechend holprig verlief auch der Start. So sah die ursprüngliche Variante vor, dass Kronzeugen nur dann der Strafverfolgung entgehen, wenn ihr geleisteter Beitrag bei den Ermittlungen so gewichtig ist, dass auch andere Täter verurteilt werden. Diese Art „Erfolgshaftung“ hatte auf potenzielle Kronzeugen aber eher eine abschreckende denn anziehende Wirkung. Denn eine Garantie für eine Verurteilung konnte die Staatsanwaltschaft vor dem Gerichtsverfahren ja nicht geben. 2016 wurde die Kronzeugenregelung „repariert“, es wurden Kriterien eingeführt, wer wann den Kronzeugenstatus bekommt.
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