Jetzt doch Milde bei Uni-Reform – aber für Plagiate gibt’s saftige Strafen

Jetzt doch Milde bei Uni-Reform – aber für Plagiate gibt’s saftige Strafen
Einigung von Türkis-Grün bei Novelle bringt Anmelde-Vorrang für Studenten vor Abschluss. Faßmann will mit zwei Unis in die Top-100

Österreichs Rektoren war der erste Gesetzesentwurf, wonach Studenten eine Mindestleistung im Studium erbringen müssen, viel zu milde. 24 sogenannte ECTS-Punkte (ein ECTS-Punkt entspricht etwa 25 Arbeitsstunden) hatte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann als Minimum vorgeschlagen. Studentenvertretern ging das viel zu weit.

Mit Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger hat sich Faßmann nun auf nur 16 ECTS-Punkte geeinigt, das sei „schaffbar“. Blimlinger meinte zur Kritik von Rektoren und Studenten nur: „Wenn beide Seiten nicht ganz zufrieden sind, haben wir das Beste gemacht.“ Gelten wird das, sofern beschlossen, ohnehin erst ab dem Wintersemester 2022/23.

Sperre von zwei Jahren

Milde walten lässt Faßmann auch bei den angedrohten Sperren, wenn Studenten diese Mindestleistung nicht erbringen. Die Sperre der Uni beträgt nicht wie ursprünglich geplant zehn, sondern nur zwei Jahre.

Neu geregelt wurden auch die Funktionsperioden. Rektorinnen und Rektoren dürfen nur mehr maximal zwei Mal wiederbestellt werden, was die maximale Amtszeit auf zwölf Jahre begrenzt, dafür gibt es keine Altersbeschränkung mehr (genannt war zuerst 70 Jahre als Limit).

Für die Mitglieder der Uni-Senate (neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan einer Uni) wird die Funktionsperiode des Senats (der alle drei Jahre gewählt wird) mit einer neuen Grenze von vier Funktionsperioden (12 Jahre) limitiert. Eine Wiederbestellung des Rektors bedarf nur einer einfachen Mehrheit von Uni-Senat und Unirat.

Verbesserungen für schnelle Studenten

Für Studenten sind ebenfalls Verbesserungen geplant – bzw. keine Verschlechterungen: Es bleibt etwa dabei, dass Unis weiter drei Prüfungstermine pro Semester anbieten müssen, Faßmann wollte das zuerst auf zwei reduzieren.

Ein noch größerer Vorteil für die Studierenden: Wer 120 ECTS-Punkte erreicht (für ein Bachelor-Studium sind rund 180 ECTS-Punkte nötig), kann mit seiner Uni eine „Learning Agreement“ abschließen und wird privilegiert, etwa bei Seminaren, die voll sind, vorgereiht. Professoren müssen sich verpflichten, deren Masterarbeiten zu übernehmen und termingerecht zu korrigieren.

Denn ein Ziel ist, die Studenten schneller durchs Studium zu bringen, durch die Novelle hätten Unis wie Studierende die Gewissheit, dass jene, die kurz vor dem Abschluss stehen, auch tatsächlich mit dem Studium fertig werden. Das andere große Ziel: Faßmann will bis 2030 zumindest zwei österreichische Unis bei den internationalen Uni-Rankings (Times Higher oder Shanghai) unter die Top-100 bringen. Derzeit ist als Beste die Uni Wien auf Rang 134 bei Times und auf Platz 151-200 beim Shanghai-Ranking.

Teure Plagiate

Verschärft werden die Regeln bei Plagiaten. Wer eine Arbeit eines anderen (Ghostwriting) abgibt, dem drohen Strafen bis zu 25.000 Euro, wer gewerblich für andere Arbeiten schreibt, dem drohen bis zu 60.000 Euro Strafe. Und auch die Fachhochschulen müssen künftig eine „gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität“ sicherstellen – eine direkte Folge der Causa Aschbacher.

Kommentare