Irmgard Griss: "Ohne Impfpflicht wird es nicht gehen"
Ex-Neos-Mandatarin und -Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss lässt mit einem Interview in ORF III aufhorchen. "Die Freiheitsrechte gelten nicht unbeschränkt. Die Freiheitsrechte kann man einschränken, wenn ein höherwertiges Interesse gefährdet ist", so Griss. Und: "Die öffentliche Gesundheit ist ein höherwertiges Interesse."
Wie der KURIER berichtete, hält der Grazer Jus-Dekan Christoph Bezemek eine Impfpflicht mit Geldstrafe für machbar. Sich nicht impfen zu lassen, könnte – theoretisch – ein Verwaltungsdelikt werden. Und eine Geldstrafe mit sich bringen, die so oft bezahlt werden muss, bis man sich impfen lässt, so Bezemek.
Für Griss ist es eine "Verpflichtung und Verantwortung der Politik, Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet ist". Die Politik solle nicht auf Umfragen schielen oder "eine Partei, die permanent gegen Corona-Maßnahmen kampagnisiert".
"Völlig kontraproduktiv"
Es ist - nach Dafürhalten von Griss - ein Fehler gewesen, dass sich die Politik noch vor der Impfung gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hat. Damit habe man auch den Eindruck erweckt, die Impfung sei gefährlich. Das sei "völlig kontraproduktiv" gewesen. Die Aussagen von Vizekanzler Werner Kogler in der ORF-Pressestunde, wonach man eine "Zwangskeule" wie eine Impfpflicht nicht auspacken wolle, kritisiert Griss scharf.
Man müsse sich fragen: "Welche öffentlichen Interessen stehen auf dem Spiel?" Die Situation zu 2020 sei nicht vergleichbar. "Wir sind in einer Situation, wo es genügend Impfstoff gibt. Wir müssen nur die Leute dazu bringen, sie dorthin zu bekommen. Ich würde sagen: Die Verantwortung der Politik ist in dem Fall, alles dafür zu tun, damit sich die Leute impfen lassen und das wird ohne Impfpflicht nicht gehen".
Sie sieht nicht nur die Politiker in der Verantwortung. "Es ist Bürgerverantwortung", von Pflicht wolle sie nicht sprechen, sich impfen zu lassen. "Die persönliche Freiheit steht unter dem Vorbehalt, dass nicht höherwertige Interessen durch die Ausübung dieser Freiheit verletzt werden."
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