Integrationstopf geht heute durch den Ministerrat

Eine Frau spricht in mehrere Mikrofone.
Fast ein Drittel der 75 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen soll in die Bildung gehen.

Auf der Tagesordnung des Ministerrates (ab 10 Uhr im Livestream) steht heute unter anderem der 75 Millionen Euro schwere Integrationstopf für die Ministerien. 41 Mio. davon bekommen die ÖVP-regierten Ressorts Inneres und Integration, die restlichen 34 Mio. sind für die SP-Ministerien Bildung und Soziales vorgesehen.

Heinisch-Hosek rechnet mit 24 Mio.

Die genaue Zuteilung an die einzelnen Ministerien sei aber noch nicht fertig ausverhandelt, hieß es noch am Freitag aus dem Finanziministerium. Dass die VP-Ressorts für Inneres und Integration etwas mehr als die Hälfte erhalten, ist indes außer Streit.

Sowohl im Haus von Sozialminister Rudolf Hundstorfer als auch bei Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (beide SPÖ) rechnet man freilich damit, dass es bei den 10 bzw. 24 Millionen Euro bleibt, wie es zur APA hieß. "Die 24 Millionen Euro sind uns zugedacht", sagte eine Sprecherin Heinisch-Hoseks. Eingesetzt werden soll das Geld für 180 zusätzliche Planstellen in der Sprachförderung, für mobile interkulturelle Teams, für weitere 1.200 Alphabetisierungs-Plätze sowie einen Ausbau der "Übergangsstufen" in den höheren Schulen, "die wirklich gut angenommen werden".

Insgesamt fast 200 neue Vollzeitposten seien an den Schulen vorgesehen, sagt Heinisch-Hosek im Ö1-"Morgenjournal". Neben den Sprachkursen, sollen zudem Teams aus Psychologen, Sozialarbeitern und Dolmetschern in den Schulen oder auch zuhause helfen. Zur Bewältigung von Traumata oder einfach bei Übersetzungen.

Für Jugendliche ab 15 Jahren sind einjährige Programme vorgesehen, die auf einen Job oder auf eine Lehre vorbereiten sollen.

Das Sozialministerium kann 10 Millionen Euro ausgeben, unter anderem für das "Integrationsjahr", bei dem Flüchtlinge sowohl Deutschkurse machen als auch bei Hilfsorganisationen mithelfen können.

"Asyl auf Zeit"

Die im Herbst angekündigten Verschärfungen im Asylbereich stehen ebenfalls, wie berichtet, am Dienstag auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Sowohl "Asyl auf Zeit" als auch die Einschränkungen beim Familiennachzug (vor allem für subsidiär Schutzberechtigte) werden somit Richtung Parlament geschickt, und zwar ohne wesentliche Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf, wie es im Innenministerium gegenüber der APA hieß.

Asyl wird damit (rückwirkend mit Mitte November) zunächst für maximal drei Jahre gewährt. Danach muss in allen Einzelfällen geprüft werden, ob die Fluchtgründe noch gegeben sind. Sind sie das nicht, wird die betroffene Person ausgewiesen, ansonsten der Asylstatus unbefristet verlängert.

Nach drei Jahren

Grundsätzlich hat es bisher schon die Option gegeben, innerhalb von fünf Jahren die Asylberechtigung abzuerkennen. Neu ist nun, dass quasi jeder Einzelfall berührt ist. Das heißt, nach drei Jahren wird jedem Asylberechtigten mitgeteilt, ob ihm weiter der Asylstatus zukommt.

Beim Wunsch nach Familiennachzug müssen Asylberechtigte künftig den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um ohne zusätzliche finanzielle Voraussetzungen die Familie nach Österreich holen zu können. Die Einschränkung gilt allerdings nur dann, wenn sie nicht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Familienleben widerspricht. Subsidiär Schutzberechtigte müssen nicht mehr ein Jahr, sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen kann.

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