Mikl-Leitner: Brenner-Grenzbau kostet 1,1 Millionen

Johanna Mikl-Leitner, Noch-Innenministerin Österreichs
In der Sitzung des Innenausschusses steht auch das große Asyl-Paket auf dem Programm.

Die Grenzvorkehrungen am Brenner, die bis Ende Mai fertiggestellt werden sollen, werden ungefähr 1,1 Millionen Euro kosten. Das gab Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ( ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz am Donnerstag bei ihrem letzten Auftritt im parlamentarischen Innenausschuss bekannt.

Aktuelle Daten zum Asyl- und Fremdenwesen nannte Wolfgang Taucher, Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Demnach ergingen im Jahr 2015 35.500 Statusentscheidungen zu Asylanträgen, davon wurden 40 Prozent positiv entschieden, bei Einrechnung subsidiär Schutzberechtigter sind es 48 Prozent. 2016 wurden bis einschließlich 10. April 17.181 Asylanträge gestellt. 2.785 Menschen wurden aus dem Land gebracht - 1.895 freiwillig, 890 zwangsweise. Benötigt wurden dafür 13 Charterflüge.

Mikl-Leitner: Brenner-Grenzbau kostet 1,1 Millionen

Unbegleitete Minderjährige: 480 Vermisstenanzeigen

Von Jänner bis März diesen Jahres haben 2.182 unbegleitete Minderjährige, hauptsächlich aus Afghanistan, Syrien und Nigeria, einen Asylantrag gestellt. Derzeit liegen 480 Vermisstenanzeigen betreffend unbegleitete Minderjährige vor, das Ministerium geht jedoch davon aus, dass die meisten davon weitergereist sind.

In der heutigen Sitzung des Innenausschusses steht neben der allgemeinen Aussprache auch das große Asyl-Paket auf dem Programm, das "Asyl auf Zeit", aber auch die umstrittene Notstandsverordnung für die Regierung enthält. SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl, in dessen Fraktion die Vorlage nicht unumstritten ist, meinte im Vorfeld, dass der Entwurf aus rechtsstaatlicher Sicht einwandfrei sei: "Der Gesetzesvorschlag stützt sich auf zwei unabhängige Rechtsexperten, auf die Erkenntnisse des Verfassungsdienstes, des Völkerrechtsbüros und der Rechtssektion im Innenministerium."

Keine Asylanträge, wenn öffentliche Sicherheit bedroht

Was die Verordnung angeht, verlangte Pendl jedoch die Erfüllung eines Kriterien-Katalogs, bei dem die zu erwartende Flüchtlingssituation und die Kapazitäten Österreichs entscheidend sein müssten. Die Verordnung soll der Regierung ja die Möglichkeit geben, an der Grenze keine Asylanträge mehr anzunehmen, wenn man angesichts eines entsprechenden Flüchtlingsstroms die öffentliche Sicherheit bedroht sieht.

Ursprünglich hätten diese Änderungen sogar gänzlich ohne Begutachtung vorgenommen werden sollen. Nunmehr wird heute eine sogenannte Ausschuss-Begutachtung fixiert. Bis 25. April können Einrichtungen und Privatpersonen ihre Stellungnahme abgeben, die dann auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht werden. Freilich ist schon wenige Tage danach der Beschluss des Gesetzes im Plenum des Nationalrats vorgesehen.

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