Ibiza-U-Ausschuss nimmt Video-Angebot des Anwalts von Julian H. nicht an

Ibiza-U-Ausschuss nimmt Video-Angebot des Anwalts von Julian H. nicht an
Vorsitzender Wolfgang Sobotka verweist auf Rechtsmeinung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin und des Verfahrensanwalts.

Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper kam dem U-Ausschuss-Vorsitzenden, NR-Präsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), zuvor und trat als erste vor die Medien: Man habe sich nicht einigen können, erklärte Krisper. Und: Sie habe überhaupt kein Verständnis, dass man das Angebot des Anwalts nicht annehmen wollte. Um darüber - das Angebot von Johannes Eisenberg, dem Anwalt des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video in Originalversion zu übermitteln - zu entscheiden, hatten sich Montagfrüh die Fraktionsführer des Ibiza-U-Ausschusses getroffen.

Gerangel ums Ibiza-Video im U-Ausschuss

"Es ist wirklich absurd" - und sie werde alles tun, damit der U-Ausschuss "auf rechtlich sauberem Weg" zu dem Video kommt, so Krisper. Warum man das Video vom Anwalt nicht will, sondern nur vom Innen- oder Justizministerium, erschließe sich ihr nicht.

Stephanie Krisper (NEOS)

"Ich werde den Tag damit verbringen, das Problem zu lösen", schloss Krisper ihr Statement.

Wolfgang Sobotka (ÖVP) berief sich indes auf ein Erkenntnis des OGH, dass das Video rechtswidrig hergestellt worden sei, zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei. Eine Weitergabe von Dritten sei zudem generell nicht zulässig: Laut einem Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes dürften Beweismittel für U-Ausschüsse nur von Behörden, Fraktionen und Auskunftspersonen eingebracht werden. Daher habe man das Angebot des Anwalts nicht angenommen.

Es möge für Laien schwierig zu verstehen sein, dass es einen Unterschied mache, ob eine Behörde ein Beweismittel vorlege oder ein Dritter, räumte Verfahrensrichterin Ilse Huber ein - aber man könne sich darüber nicht hinwegsetzen, zumal dieser Dritte diesfalls ja der Anwalt des mutmaßlichen Drahtziehers Julian H. sei.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP)

Eben diesen Unterschied wollte SP-Fraktionsführer Kai Jan Krainer nicht sehen. Es gebe keinen Grund, das Angebot des Anwalts nicht anzunehmen, stieß Krainer ins selbe Horn wie Krisper.

Das Video sei auch als Ganzes als Untersuchungsgegenstand einzustufen - es dürfe nicht nur eine "zensurierte Version" dem Ausschuss vorgelegt werden.

Es werde mit vielen Gutachten versucht, die Ausschussarbeit zu verzögern, erklärte FP-Abgeordneter Martin Graf. Graf berichtete auch, dass die Grünen an dem Treffen der Fraktionen gar nicht erst teilgenommen hatten - offenbar kannten sie das Ergebnis schon und hätten sich die Zeit gespart, merkte Graf süffisant an.

Kai Jan Krainer (SPÖ)

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