32 Razzien nach Neonazi-Konzert

.
Gegen mehrere Beschuldigte wird nach dem Verbotsgesetz ermittelt. Ausgangspunkt war ein Konzert in der Steiermark.

Zahlreiche Hausdurchsuchungen in der rechtsradikalen Szene sind am Dienstag in den frühen Morgenstunden in ganz Österreich durchgeführt worden. Wie es aus dem Justizministerium heißt, wird gegen 32 Beschuldigte nach dem Verbotsgesetz ermittelt. Es waren 217 Polizisten an den Razzien beteiligt, die meisten Hausdurchsuchungen fanden in der Steiermark statt. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Leoben.

Razzien ein Jahr nach Skinhead-Konzert in der Steiermark

Begonnen haben die Ermittlungen bereits nach einem Konzert in der Steiermark im Jahr 2018. Die Generalsekretäre Christian Pilnacek (Justizministerium) und Peter Goldgruber (Innenministerium) nahmen heute dazu Stellung. Laut Goldgruber wurden "sehr viel neonazistisches Material und Waffen sichergestellt." Außerdem seien Waffenverbote ausgesprochen worden. Festnahmen gab es vorerst keine. Es müsse erst ermittelt werden.

32 Razzien nach Neonazi-Konzert

Sichergestelltes Material

32 Razzien nach Neonazi-Konzert

Sichergestelltes Material

32 Razzien nach Neonazi-Konzert

Sichergestelltes Material

32 Razzien nach Neonazi-Konzert

Sichergestelltes Material

Bei einem "Skinhead-Konzert" 2018 seien einige Personen auffällig geworden. Die Ermittlungen fanden laut Goldgruber in der Fangemeinde eines bestimmten Sängers statt.Razzien gab es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol. In Wien seien zwei Wohnung durchsucht worden.

Keine Vereine durchsucht

Ob es sich bei den Verdächtigen um Mitgleider von rechtsextemen Gruppierungen wie den Identiären handelt, müssen nun die Befragungen ergeben. Mehr wollte man dazu am Dienstag nicht sagen.

Der Grund für die  lange Dauer zwischen dem Verdacht und den Razzien, ist ungewöhnlich: Die Staatsanwaltschaft Leoben kommentierte wie folgt: "Neben den sehr aufwendigen Ermittlungen war auch der Umstand, dass mit der Bearbeitung des Falls ein mittlerweile im Dauerkrankenstand befindlicher Staatsanwalt befasst war, Grund für die längere Anhängigkeitsdauer."

900 Anzeigen nach Verbotsgesetz 2018

Im Vorjahr wurden 1.600 Anzeigen und über 1.000 rechtsextreme Tathandlungen in Österreich gezählt. Fast 900 der Anzeigen waren nach dem Verbotsgesetz. Weitere 280 wurden wegen des Verdachtes der Verhetzung (Paragraf 283, hier fallen auch antisemitische und "islamophobe" Taten hinein) eingebracht. Im Zusammenhang mit den aufgeklärten Tathandlungen wurden im Vorjahr 797 Personen angezeigt, davon 704 Männer und 93 Frauen.

Im Bundesländervergleich lag Wien mit 205 Tathandlungen an der Spitze, gefolgt von Niederösterreich mit 202 und Oberösterreich mit 185.

Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeutete das bei den Anzeigen einen leichten Anstieg. Damals wurden 1.576 Anzeigen gezählt.
 

Kommentare