Sozialhilfe: SPÖ fühlt sich nach Änderung des Entwurfs bestätigt

Sozialministerin Hartinger-Klein stellt die Anrechenbarkeiten klar.
Das im Vorfeld heftig kritisierte "Grundsatzgesetz" legt künftig Höchstgrenzen für die Sozialhilfe fest.

Am heutigen Montag gab Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bekannt, in Rücksprache mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger einen Abänderungsantrag beim neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit von Spenden einzureichen.

„Ich habe mir die Ausführungen der Experten angehört und es werden, nach Rücksprache mit Klubobmann Wöginger, per Abänderungsantrag noch Klarstellungen zu den Spenden vorgenommen. Es werden Spenden aller Art nicht angerechnet", sagte die Sozialministerin.

Bei den Sachleistungen sei dies ohnehin bisher klar gewesen, meinte Hartinger-Klein. Laut Wöginger sind sowohl öffentliche als auch private Spenden gemeint: "Es werden Spenden aller Art nicht eingerechnet." Bei der Knüpfung der Sozialhilfe an die Deutschkenntnisse hingegen, zeigten sich Wöginger und Hartinger-Klein unnachgiebig. "Dabei bleiben wir", erklärte die Sozialministerin.

Die SPÖ  fühlt sich durch die Änderungen bestätigt: "Wir hatten mit unserer Kritik recht, die Regierung rudert zurück", erklärte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Die türkis-blaue Koalition ziehe die "Notbremse" und gebe dem Druck der SPÖ und zahlreichen Hilfsorganisationen nach. Man werde sich die Nachbesserungen aber "ganz genau ansehen", erklärte Muchitsch weiter.

Sozialhilfe neu: Regierung justiert bei Spenden nach

Erwartbares bei Hearing

Mit dem Bundesgesetz über die "Grundsätze der Sozialhilfe" regelt die Regierung die bisherige Mindestsicherung neu. Dieses im Vorfeld heftig kritisierte "Grundsatzgesetz" legt künftig Höchstgrenzen für die Sozialhilfe fest.

Die Experten hatten im Hearing weitgehend die Standpunkte der Parteien, die sie entsandt haben, vertreten: Die von Türkis-Blau Nominierten verteidigten die Regierungsvorlage, jene der Opposition übten zum Teil massive Kritik.

Die von der FPÖ entsandte Expertin aus dem Sozialministerium, Elisabeth Bruckmüller, bezeichnete das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz etwa als "Meilenstein". Zum einen hätten immer mehr Bezieher keine österreichische Staatsbürgerschaft mehr, zum zweiten würden die Ausgaben immer mehr steigen. Mittlerweile machten sie eine Milliarde Euro aus, so Bruckmüller. Die neue Sozialhilfe soll zudem die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen, und der größere Fokus auf Sachleistungen würde die "Treffsicherheit" erhöhen. Außerdem liefere die Änderung des Sozialhilfestatistikgesetzes erstmals verbindliche Vorgaben, welche Daten von den Ländern zur Verfügung gestellt werden müssen, so Bruckmüller: "Damit haben wir erstmals verlässliche Daten aus den Ländern."

Kein gutes Haar ließ hingegen der von der Liste JETZT nominierte Rechtspolitologe Nikolaus Dimmel an der Regierungsvorlage. Die neue Mindestsicherung sei von ihrem Ziel her "nicht mehr auf die Vermeidung von Armut ausgerichtet". Vielmehr spitze sie die prekäre soziale Lage zu: "Die Armutslücke wird vergrößert." Durch die "Deckelungsmechanik" seien die Handlungsspielräume massiv eingeschränkt. Zudem befürchtete er eine Verschlechterung bei den administrativen Kosten der Länder und Gemeinden.

Eine weitere "Polarisierung und Verfestigung" der Armut befürchtete auch die von der SPÖ geschickte Sozialwissenschaftlerin Karin Heitzmann. Vor allem Familien mit Kindern werden betroffen sein. Zudem stehe bei den Anreizen für Integration die Schnelligkeit und weniger die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Gleich mehrere rechtliche Bedenken meldete der ebenfalls von den Sozialdemokraten nominierte Arbeits- und Sozialrechtler Walter Pfeil an. Die asylpolitische "Mauer", die da offenbar aufgebaut werden solle, werde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingerissen werden. Eine Rechtfertigung aus integrations- und fremdenpolizeilichen Gründen würden womöglich die Staffelung oder den Vorrang von Sachleistungen möglich machen, im Armenwesen solle aber einzig auf den Gesichtspunkt der sozialen Bedürftigkeit Bedacht genommen werden.

"Nicht das Gelbe vom Ei"

Der von der Volkspartei entsandte Sozialrechtler Wolfgang Mazal betonte, dass auch die aktuelle Regelung in Sachen Armutsbekämpfung nicht "das Gelbe vom Ei" sei. Die neue Sozialhilfe bringe in mehreren Punkten einen Paradigmenwechsel. Es gebe nun keine einheitliche Mindestsicherung pro Kopf, sondern es werde verstärkt auf die Unterschiede in den Ländern Rücksicht genommen. Mazal sieht die Spielräume der Länder nicht problematisch: "Ich vertraue darauf, dass die Länder die Sache lösen werden." Auch sei es legitim, einen starken Schwerpunkt auf Sachleistungen zu legen. Dies sei wichtig für die "soziale Kohäsion der Gesellschaft" und die Ausgewogenheit. Und beim Spracherwerb sei nicht das primäre Ziel die Partizipation am Arbeitsmarkt, sondern die gesellschaftliche Teilhabe. Diesbezüglich sei der Spracherwerb ein "basic need".

Für Ökonom Wolfgang Nagl (NEOS nominiert) geht das Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung in die richtige Richtung, es werde aber nicht erreicht. Denn durch die Höchstgrenzen bleibe ein Spielraum für die Länder. Zudem hätte man noch mehr auf Sachleistungen setzen können, so Nagl. Bei der Erhebung der Höhe der Mindestsicherung hätte sich der Ökonom mehr Transparenz gewünscht, etwa indem das Vorschlagsrecht bei einer Expertenkommission läge. Die vorgesehene Staffelung bei den Kindern sei ein "falsches Signal". Bei den Vermögensfreigrenzen wäre es angebracht gewesen, das Lebensalter und die Erwerbssituation stärker zu berücksichtigen. In Sachen Deutschkenntnisse meinte Nagl, dass Anreize grundsätzlich zu begrüßen seien, es aber besser wäre, sie an die Bereitschaft und nicht an ein Sprachniveau zu koppeln. Auch die Änderung des Sozialhilfestatistikgesetzes seien "positiv" zu beurteilen.

Am 25.04. wird das Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe im Nationalrat behandelt. Die Bundesländer haben dann bis 01.01.2020 Zeit um deren ausführende Gesetze zu beschließen.

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