Gutachten soll Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache entlasten

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Verfassungsjurist Heinz Mayer stellt in einem Gutachten fest, dass Verwendung von Geldern im Ermessen der Parteiorgane liegt.

Der Vorhalt wiegt schwer. Heinz-Christian Strache soll in seiner Zeit als FPÖ-Parteichef private Ausgaben über die freiheitliche Partei abgerechnet haben. Es soll sich dabei unter anderem um Rechnungen für die Reinigung seines Hauses, die Betreuung seiner Kinder sowie Strafmandate und Restaurantrechnungen gehandelt haben.

In einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer, das der Kronenzeitung vorliegt, heißt es: "Wie auf politische Willensbildung Einfluss genommen werden soll, liegt im Ermessen der handelnden Organe der Partei."

Und: Die Verwendung von Mitteln sei durch gesetzliche Regelungen kaum beschränkt. In Mayers Gutachten werden Beispiele für die Verwendung dargelegt und erklärt.

So könnten "Verkehrsstrafen abgerechnet werden, wenn die Übertretung der StVO (Straßenverkehrsordnung) während der Dienstfahrt geschehen ist", "Ausgaben für private Feiern, die besonders aufwendig inszeniert sind, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit qualifiziert werden" oder "Taxirechnungen, selbst jene für Ehefrau und Kinder, sich mit Sicherheitsgründen erklären lassen". 

Vorgelegt worden sei das Privat-Gutachten von Anwalt Meinhard Novak, der einen mitbeschuldigten FPÖ-Funktionär vertritt.

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