Grundsteuer erhöhen? Momentum Institut ortet Milliarden-Potenzial

Grundsteuer erhöhen? Momentum Institut ortet Milliarden-Potenzial
Reform für gewerkschaftsnahes Institut "längst" überfällig. Wegen veralteter Einheitswerte und im internationalen Vergleich geringer Einnahmen.

Über die Hälfte der österreichischen Kommunen kommen mit ihrem Budget nicht mehr aus, zuletzt haben die Gemeinden deshalb immer lauter eine Erhöhung der seit 40 Jahren nicht angepassten Grundsteuer gefordert. In der Bundesregierung kann der Idee bisher jedoch nur die SPÖ etwas abgewinnen. Das gewerkschaftsnahe Momentum-Institut hob am Montag das Potenzial einer solchen Maßnahme hervor: Eine Anhebung auf den EU-Schnitt brächte den Gemeinden demnach 2,3 Mrd. Euro zusätzlich.

Für Momentum-Ökonom Leonard Jüngling ist eine Reform der Grundsteuer in Österreich "längst überfällig". Die Immobilienpreise seien seit dem Jahr 2000 um 164 Prozent gestiegen, das Bruttoinlandsprodukt um 133. Bei den Grundsteuereinnahmen, die wegen der Bemessung anhand von Einheitswerten aus den 1970er-Jahren die tatsächlichen Marktwerte "schon lange nicht mehr widerspiegeln" würden, gab es hingegen nur ein Plus von 82 Prozent.

International "weit zurück"

Auch im internationalen Vergleich liege Österreich bei der Grundsteuer "weit zurück", verwies Momentum in seiner Aussendung auf Daten der OECD. Allerdings ist die internationale Vergleichbarkeit der Grundsteuer eingeschränkt, weil sich Steuern auf Grundbesitz je nach Land unterschiedlich zusammensetzen.

Den OECD-Zahlen zufolge machten Steuern auf Grund und Boden hierzulande 2023 lediglich 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung aus, nur in sechs von 38 führenden Industriestaaten war der Wert geringer. In der EU lag der Schnitt bei 0,69 Prozent, in der OECD bei 0,95. Eine Anhebung auf EU-Schnitt brächte den Gemeinden laut Momentum-Berechnungen 2,3 Mrd. Euro zusätzlich, um die steigenden Ausgaben etwa für Pflege oder Kinderbetreuung zu finanzieren. Orientiert man sich am OECD-Schnitt, wären es 3,6 Mrd.

Bund legt Grundsteuer fest

Die Grundsteuer wird in Österreich vom Bund festgelegt. Eingehoben wird sie aber von den Gemeinden, denen sie auch zur Gänze zugute kommt. Bezahlen muss die Grundsteuer der jeweilige Eigentümer, er kann sie aber als Teil der Betriebskosten eines Hauses anteilig an Mieterinnen und Mieter weiterverrechnen. Es gibt zahlreiche Befreiungen von der Grundsteuer, etwa wenn der Grund für einen öffentlichen Dienst genutzt wird.

Neben der aktuell politisch diskutierten Grundsteuer B für Grundstücke und Gebäude zum Wohnen bzw. für Gewerbe und Industrie, die den Gemeinden im Vorjahr immerhin 784 Millionen Euro eingebracht hat, gibt es noch die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen (2024: 28 Mio.). In den OECD-Zahlen für Österreich enthalten sind neben den Grundsteuern A und B etwa noch die Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke und die Abgabe auf von Betrieben land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz.

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